ÖGB-Hauer: „Ferienjob vorbei? Jetzt Lohnzettel und Urlaubsanspruch prüfen!“

Nicht verbrauchter Urlaub, Sonderzahlungen und Überstunden müssen korrekt abgerechnet werden

Zehntausende Schüler:innen und Studierende haben auch heuer die Ferien genutzt, um zu arbeiten oder ein Praktikum zu absolvieren. „Mit dem letzten Arbeitstag ist es aber noch nicht getan: Gerade junge Beschäftigte sollten jetzt genau prüfen, ob am Ende auch alles korrekt abgerechnet wurde“, sagt ÖGJ-Bundesjugendsekretär Matthias Hauer.

„Wer regulär arbeitet, hat auch Anspruch auf eine faire Bezahlung nach dem jeweiligen Kollektivvertrag. Ob ein Arbeitsverhältnis als Ferienjob oder Praktikum bezeichnet wird, ist dabei nicht entscheidend. Wichtig ist, welche Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wurde“, betont Hauer. Wer fix in den Arbeitsablauf eingebunden war und reguläre Arbeitsleistungen erbracht hat, hat grundsätzlich die Rechte eines Arbeitnehmers bzw. einer Arbeitnehmerin.

Besonders wichtig sei ein Blick auf den letzten Lohn- oder Gehaltszettel: „Wurden alle Arbeitsstunden und Überstunden bezahlt? Wurde nicht verbrauchter Urlaub berücksichtigt? Und sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld korrekt und anteilig abgerechnet? Hier können Fehler passieren – deshalb lohnt sich die Kontrolle“, so Hauer. Bei einem normalen Arbeitsverhältnis müssen nicht konsumierte Urlaubstage am Ende des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich als Urlaubsersatzleistung ausbezahlt werden.

Auch ein Steuerausgleich kann sich nach einem Ferienjob lohnen. „Gerade bei kurzen Beschäftigungen kann es sein, dass zu viel Lohnsteuer bezahlt wurde. Ein Steuerausgleich kann dann Geld zurückbringen“, erklärt Hauer.

Für Fragen oder Unterstützung können sich junge Beschäftigte jederzeit an die zuständige Gewerkschaft GPA Jugend wenden: jugend@gpa.at, Tel.: 05 03 01 21510.

Mehr Infos: Ferienjob vorbei? Das musst du jetzt beachten | ÖGB

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