S1 – Spange Seestadt und Stadstraße: Nach geänderten UVP-Entscheidungen fehlen weitere Genehmigungen und Rechtssicherheit
Nun folgt Gang zum Verwaltungsgerichtshof
Wien (OTS) – Die Umweltorganisation VIRUS als Beschwerdeführerin gibt bekannt, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnissen vom 4.8. sowie davor 22.7. in den Beschwerdesachen S1 Spange Seestadt und Stadstraße Aspern entschieden hat. UVP-Koordinator Wolfgang Rehm:
„Die erstinstanzlichen UVP-Bescheide wurden aufgrund der Rechtsmittel abgeändert- die Beschwerden waren also erfolgreich. Die UVP Genehmigungen an sich sind damit vorerst rechtskräftig es folgt jetzt aber der Gang zum Höchstgericht, bei der S1 Spange fehlen zudem noch weitere erforderliche Bewilligungen“.
Die Naturschutzverfahren bei den Ländern Niederösterreich und Wien seien noch nicht abgeschlossen bzw. stünden in letzterem Fall überhaupt erst ganz am Anfang. Die im so genannten konzentrierten Genehmigungsverfahren abgehandelte Stadtstraße sei wiederum so eingereicht worden, dass sie ohne S1-Spange nicht funktionsfähig und damit nicht realisierbar sei. Dennoch seien zwei völlig getrennte Verfahren durchgeführt worden. Die Spange wiederum sei so geplant, das sie in die S1-Lobauautobahn zwischen Süßenbrunn und Schwechat einbinde. „Auch dort sind wesentliche Verfahren noch im Beschwerdeverfahren bzw. der ersten Instanz und liegen somit nicht alle Genehmigungen rechtskräftig vor. Eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof ist anhängig“, so Rehm. Mit der S8-Marchfeldschnellschtraße sei ein weiteres zusammenhängendes Autobahnprojekt durch eine erst neu zu bewertende Änderung eines Vogelschutzgebietes gerade noch nicht gescheitert.
Die Beschwerdeführer würden bei den beiden S1-„Satellitenprojekten“ nun als nächsten Schritt die umfangreichen und noch gar nicht allen Parteien zugestellten Erkenntnisse sorgfältig zu prüfen und die weiteren Schritte vorzubereiten haben. „Nachdem außer VIRUS mehrere Bürgerinitiativen und zahlreiche Nachbarn im Verfahren Partei sind, kann aber bereits jetzt davon ausgegangen werden, dass weitere Rechtsmittel ergriffen werden und Rechtssicherheit erst nach den höchstgerichtlichen Entscheidungen gegeben sein wird“, so Rehm abschließend.
Wolfgang Rehm, 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at
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