Keine neuen Belastungen in der Krise

Graz (OTS) – Am 1.7.2021 soll die 2017 beschlossene Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten in Kraft treten, was für Aufregung und Unsicherheit bei vielen heimischen Betrieben sorgt. Um die angespannte finanzielle Lage der Unternehmen in der Krise nicht noch weiter zu verschärfen, fordern WKO Steiermark Präsident Josef Herk und Hermann Talowski, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk, dass Abweichungen in Kollektivvertragsvereinbarungen nun zulässig sind. Weiterer Kritikpunkt: die geplante Ausdehnung der NoVA auf Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, dies belaste viele Betriebe noch einmal schwer.

Ursprünglich hätte die Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten bereits am 1.1.2021 in Kraft treten sollen. Coronabedingt wurde der Start auf den 1.7.2021 verschoben – aus Sicht der WKO Steiermark aber ein No-Go, denn diese Gleichstellung der Kündigungsfristen – die de facto deren Verlängerung bedeutet – könnte die Unternehmen nun zusätzlich unter Druck setzen. In Zeiten wie diesen eine völlig falsche Maßnahme, wie WKO Steiermark Präsident Josef Herk und Hermann Talowski, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk, betonen: „Wir brauchen dringend einen Aufschub der Regelung! Was 2017, also in guten Zeiten, beschlossen wurde, muss man in schlechten Zeiten wieder überdenken.“

KV-Regelungen branchengerecht gestalten

Aus diesem Grund fordert die WKO Steiermark nun, dass es für Branchen mit Kollektivvertrag die Möglichkeit geben soll, von dieser gesetzlichen Regelung abzuweichen und die Kündigungsfristen des Kollektivvertrags branchengerecht zu gestalten. Diese werden mit der Gewerkschaft mit Augenmaß, Marktkenntnis und Ausgleich der Interessen beider Seiten ausverhandelt. Talowski: „Die Sozialpartner wissen besser als der Gesetzgeber, was einer Branche zumutbar ist. Wir haben ein gutes Regelwerk in den KV-Branchen. Daran sollte man im Moment nichts ändern.“ Was noch dazu kommt: Gerade nach Auslaufen der Kurzarbeit samt damit verbundener Behaltefrist kommt die Angleichung der Kündigungsfristen zu einem denkbar unpassenden Zeitpunkt. „Das könnte jene Unternehmen zusätzlich belasten, die sich zuvor durch Kurzarbeit und andere Transferleistungen über die schwierige Zeit retten konnten. Hier braucht es seitens der Politik ein Vorgehen mit Augenmerk“, betont Herk. „Betriebe vorher zu unterstützen, um sie danach mit solchen Regelungen erst recht in den Konkurs zu treiben, ergibt keinen Sinn“, ergänzt Talowski.

Funktionierende Sozialpartnerschaft

In dieser Situation zeigt sich, wie wichtig das Instrument der Sozialpartnerschaft ist: „Die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgehandelten Lösungen helfen beiden Seiten, gerade in schwierigen Zeiten“, so Herk und Talowski. Die Kurzarbeit sei eines der besten aktuellen Beispiele, doch auch in der Vergangenheit wurden wichtige Maßnahmen gemeinsam erarbeitet, etwa die Abfertigung neu.

„Nein“ zur Ausdehnung der NoVA

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Ausdehnung der NoVA, die im November beschlossen wurde. Davon sind nun auch Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen betroffen, was eine schwere Belastung für viele Unternehmen darstellt. Ein Beispiel: Der Anschaffungspreis für einen Iveco Daily 35S16 A8 Kastenwagen steigt dadurch von aktuell 29.900 Euro allein aufgrund der NoVA auf 43.363,60 Euro im Jahr 2024. Herk und Talowski:
„Das ist ein völlig falscher Zeitpunkt, denn genau jetzt brauchen Unternehmen ihre Klein-Lkw als Betriebsmittel. Wir fordern daher eine Ausnahme für Leicht-Lkw bei der NoVA-Anpassung. Es darf in dieser Situation keine neuen Belastungen für die Betriebe geben!“

Wirtschaftskammer Steiermark
Mag. Mario Lugger
Referatsleiter Kommunikation
(0316)601-652
mario.lugger@wkstmk.at

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