Rechnungshofausschuss: Kraker will auch gemeinnützige Wohnbauvereinigungen prüfen können

Debatte über Leistungsbilanz auf Basis des Tätigkeitsberichts 2025

Mit dem jährlichen Tätigkeitsbericht zieht der Rechnungshof regelmäßig Bilanz über seine vielfältigen Aktivitäten, die neben den Kernbereichen etwa auch Einkommenserhebungen, die Kontrolle von Spenden an politische Parteien oder den Bundesrechnungsabschluss umfassen. Im letzten Jahr stand die Institution sogar selbst im Rahmen einer sogenannten Peer Review auf dem Prüfstand, informierte RH-Präsidentin Margit Kraker. Bei der externen Begutachtung durch den deutschen und den britischen Rechnungshof sei ein sehr gutes Urteil gefällt und bestätigt worden, dass die richtigen Schwerpunkte gesetzt worden seien.

Auf Fragen der Abgeordneten nach möglichen Kontrolllücken führte Kraker als Beispiel die gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen an, was auch den Landesrechnungshöfen ein Anliegen wäre. Auch die Halbierung der Stellungnahmefrist auf sechs Wochen sowie eine Klarstellung der digitalen Zugriffsrechte auf Daten würde die Arbeit ihres Hauses erleichtern und die Verfahren beschleunigen.

Der Tätigkeitsbericht 2025 wurde in der heutigen Sitzung des Rechnungshofausschusses einstimmig zur Kenntnis genommen.
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