EU-Behörden bestätigen Fortpflanzungsgefahr von TFA
Zulassungsvoraussetzungen für TFA-freisetzende Pestizide nicht mehr erfüllt
EU-BEHÖRDEN BESTÄTIGEN FORTPFLANZUNGSGEFAHR VON TFA
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR TFA-FREISETZENDE PESTIZIDE NICHT MEHR ERFÜLLT
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