FPÖ – Belakowitsch: Ein Glattes „Nichtgenügend-Setzen“ durch Datenschutzrat an Minister Anschober

Gesundheitstelematikgesetz-Novelle 2020 muss zurück an den Start

Wien (OTS) – Die allen Parlamentsklubs zugegangene Stellungnahme des Österreichischen Datenschutzrates vom 14. Juli 2020 stellt dem zuständigen Gesundheitsminister Anschober in der Causa Gesundheitstelematikgesetz-Novelle 2020 ein vernichtendes Urteil aus. In nicht weniger als 18 Punkten kritisiert der Datenschutzrat dieses Gesetz und beklagt, dass die bereits im Begutachtungsverfahren angemerkten Kritikpunkte durch Anschober in seiner Regierungsvorlage einfach ignoriert wurden“, erklärte die stellvertretende FPÖ-Klubobfrau NAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch.

„Unter anderem wurden zentrale Punkte wie ein direkter Personenbezug im zentralen Impfregister, ein Entfall des Widerspruchsrechts für Bürger gegenüber einer Erfassung im elektronischen Impfpass, die Problematik von Patienten, die sich aus ELGA austragen ließen oder die generelle datenschutzrechtliche Rollenverteilung für die ‚Impfpass-App‘ massiv kritisiert. Besonders massiv fällt die Kritik der Aushebelung der neuen ‚eCard‘ mit Bild aus. So wäre diese nun nichtmehr erforderlich und die Gesundheitsdiensteanbieter könnten im Rahmen der Identitätsprüfung jeglichen amtlichen Lichtbildausweis als Beleg verwenden. Hier hat der Gesundheitsminister Anschober, die so wichtige Reform rund um die ‚eCard‘ zunichte gemacht“, so Belakowitsch.

„Obwohl all diese Punkte bereits vonseiten der Datenschutzbehörde durch ihren Vorsitzenden ÖVP-Ofenauer besprochen und bekannt waren, boxte Minister Anschober mit seinen schwarzen Steigbügelhaltern dieses Gesetz in der vorliegenden, desaströsen Form durch. Bezeichnend ist, dass dies insbesondere auch unter Zustimmung der ÖVP-Gesundheitssprecherin Schwarz im Ausschuss erfolgt ist. Nachdem diese gänzlich verpfuschte Novelle noch nicht im Plenum des Nationalrates behandelt wurde, muss man jetzt diese Chance nützen und die massiven datenschutzrechtlichen Bedenken in einem Sanierungsverfahren reparieren. Zu diesem Zweck wird es notwendig sein, dass der Gesundheitsausschuss neuerlich mit dieser Thematik beschäftigt werden muss. Sollten sich die Regierungsparteien dennoch noch auf eine Behandlung im Nationalrat verständigen, werden wir als FPÖ einen Rückverweisungsantrag an den Gesundheitsausschuss stellen“, betonte Belakowitsch.

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