VGT stellt AMA-Werbung richtig: Vollspaltenboden beeinträchtigt Tierwohl massiv!
Die AMA hat in einer Werbeschaltung die Schweinezucht in Österreich gelobt: ja, es gebe den Vollspaltenboden, aber nein, er sei so beschaffen, dass er Tierwohl nicht beeinträchtige
Wien (OTS) – Der VGT hält der AMA-Propaganda, dass die Haltung von Schweinen auf strohlosem Vollspaltenboden das Tierwohl nicht beeinträchtige, eine Unzahl wissenschaftlicher Studien entgegen: ein Betonboden ohne Stroheinstreu, der mit scharfkantigen Spalten durchzogen ist, auf dem die Schweine also über ihrem Kot leben müssen, nie weich liegen und mit Parasiten übersät sind, kann unter keinen Umständen das Tierwohl nicht beeinträchtigen. Einer aktuellen Forschungsarbeit zufolge leiden 92 % der Schweine auf Vollspaltenboden unter schmerzhaft entzündeten Gelenken. Die AMA kann keine Studie vorweisen, die dem Vollspaltenboden ein Tierwohl attestiert!
Immer, wenn der VGT ein Verbot des Vollspaltenbodens fordert, antwortet die Tierindustrie mit den Worten, dass die Konsument_innen aber das Schweinefleisch aus Haltung auf Vollspaltenboden kaufen würden, und dass sie nicht bereit wären, mehr für eine Strohhaltung zu bezahlen. Gleichzeitig aber leugnet dieselbe Tierindustrie auf jede nur erdenkliche Weise, dass die strohlose Schweinehaltung auf Vollspaltenboden in Österreich das Tierwohl beeinträchtigt und setzt für die Verbreitung dieser Propaganda viel größere Geldmittel ein, als dem Tierschutz zur seriösen Aufklärung zur Verfügung stehen. Bei diesem Ungleichgewicht darf es nicht verwundern, dass die Menschen im guten Glauben Schweinefleisch aus Österreich kaufen, dass sie damit Tierwohl finanzieren.
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Schluss mit dem Aktionsfleisch zum Billigstpreis. Schluss mit den Werbetricks. Wir brauchen Transparenz und Ehrlichkeit bei der Information der Konsument_innen über die Haltung der Schweine. Würde die AMA mit denselben Geldmitteln ihre Strohschweine bewerben und den Unterschied zur konventionellen Haltung aufzeigen, fiele sehr rasch das Argument weg, dass die Konsument_innen nicht bereit sind, mitzuziehen. Sind sie doch, wie das Beispiel Käfigeier gezeigt hat. Eine Verbesserung, die gesetzlich vorgeschrieben wird, darf auch ruhig etwas kosten, wenn sie wirklich das Tierleid verringert. Das hat die Vergangenheit gezeigt und das würde sich beim Verbot des Vollspaltenbodens wiederholen.“
VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
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