Tiroler Tageszeitung, Leitartikel, Ausgabe vom 20. Oktober 2021. Von MARIO ZENHÄUSERN. “Wenn Bürokraten zur Wolfsjagd blasen”.

Innsbruck (OTS) – Die von der Landesregierung beschlossene „Gefährdungsverordnung“ ist nicht mehr als eine Beruhigungspille. Das übergeordnete Ziel, der Erhalt der traditionellen Almbewirtschaftung im Alpenraum, ist damit nicht zu erreichen.

Also doch. Die Tiroler Landesregierung beschloss gestern, der Empfehlung des „Fachkuratoriums Bär, Wolf, Luchs“ zu folgen und einen Wolf, der im Oberland für zahlreiche Schafrisse verantwortlich gemacht wird, prinzipiell zum Abschuss freizugeben. Prinzipiell, weil die Voraussetzung für die tatsächliche Entnahme des Tieres ist, dass „dieser Wolf in Tirol neuerlich als Verursacher von Angriffen auf Weidetiere genetisch nachgewiesen wird“. In diesem Fall werde „ein mit 60 Tagen befristeter Entnahmebescheid für einen definierten räumlichen Bereich erlassen“. Übersetzt heißt das: Besagter Wolf darf erst erlegt werden, wenn er erstens noch einmal zuschlägt, was zweitens genetisch nachgewiesen werden muss, und wenn drittens zweifelsfrei feststeht, dass es sich bei dem Wolf, den dann ein Jäger innerhalb der nächsten zwei Monate möglicherweise im Visier hat, auch um den „Täter“ handelt.
Diese bürokratische Regelung, die im Übrigen auch beeinsprucht werden kann und wird, stellt klar, dass in absehbarer Zeit kein einziger Wolf sein Leben lassen muss. Weil das Verfahren viel zu lange dauert und weil wahrscheinlich kein Waidmann das Risiko auf sich nehmen wird, einen falschen Wolf zu erlegen. Der Beschluss der Landesregierung mag den politischen Ansprüchen genügen, jenen der betroffenen Tierzüchter und Almbauern wird er auf keinen Fall gerecht. Und der faule Kompromiss sorgt einmal mehr für innenpolitischen Dissens, weil sich Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) vehement dagegen ausspricht, den Schutzstatus des Wolfs zu senken.
Genau das aber wird notwendig sein, um die traditionelle Almwirtschaft im gesamten Alpenraum auch in Zukunft zu erhalten. Die in Tirol und in den Nachbarländern praktizierte intensive landwirtschaftliche und touristische Nutzung der Almflächen und die Rückkehr der großen Beutegreifer wie Wolf und Bär passen nicht zusammen. Weil der Schutz der Almtiere mit Zäunen oder Hirten samt Hunden vielfach nicht möglich ist – und wenn doch, dann ist er mit Einschränkungen für Wildtiere oder einem finanziellen Aufwand verbunden, der nicht zu rechtfertigen ist.
Finnland durfte für die traditionelle Rentierzucht den Schutzstatus des Wolfs mit Genehmigung der EU senken. Schweden geht einen ähnlichen Weg. Nichts anderes fordern die Tiroler Schaf- und Almbauern: eine Ausnahmeregelung für ihre traditionelle Form der Viehzucht. Beruhigungspillen wie die nun vorgelegte Regelung sind da definitiv zu wenig und sorgen lediglich für Verärgerung.

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