Vollath: EuGH verurteilt Ungarn und Polen wegen Missachtung des Rechtsstaates

Polens Angriffe auf Justiz und Ungarns Kriminalisierung von Fluchthelfern verstoßen gegen EU-Recht

Wien (OTS/SK) – Heute hat der EuGH zwei wichtige Urteile für die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der EU gefällt, konkret wurden die Machtfülle des polnischen Justizministers sowie die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfer*innen in Ungarn durch das sog. „Stop-Soros-Gesetz“ für EU-rechtswidrig erklärt. SPÖ-EU-Abgeordnete Bettina Vollath kommentiert: „Dem EU-rechtswidrigen Vorgehen in Budapest und Warschau werden vom EuGH zum wiederholten Mal klare Grenzen aufgezeigt. Der europäische juristische Rechtsstaatsschutz funktioniert, wenn es um die Verteidigung von Demokratie, Grundrechten und der unabhängigen Justiz in Europa geht. Daneben müssen endlich auch alle politischen Instrumente zum Schutz von Demokratie und Grundrechten ausgeschöpft werden.“ ****

Bettina Vollath ist Ungarn-Berichterstatterin der sozialdemokratischen Fraktion, sie betont: „Wir haben solche Instrumente zur Verteidigung vertraglich zugesicherter EU-Grundwerte an der Hand, sie müssen aber auch genützt werden. Neben finanziellen Sanktionen, die sich aus EuGH-Urteilen ergeben, muss auch das Artikel-7-Verfahren im Rat endlich weitergehen und in konkreten verbindlichen Maßnahmen münden. Zudem ist der seit 1.1.2021 in Kraft stehende Rechtsstaatlichkeitsmechanismus umgehend und rückwirkend anzuwenden: Er sieht Kürzungen von EU-Mitteln vor, wenn Mitgliedsländer EU-Gelder für den Abbau von Rechtsstaat und Grundrechten verwenden. Wir dürfen nicht länger Rechtsstaatsabbau mit EU-Geldern finanzieren. Vertragliche Bestimmungen sind einzuhalten. Europa ist eine Union der Werte und des Rechts, kein Selbstbedienungsladen für autoritäre Regierungen.“ (Schluss) bj

Jakob Flossmann, Pressesprecher der SPÖ-Delegation im Europäischen Parlament
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jakob.flossmann@europarl.europa.eu

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