Ende des Lockdowns für Ungeimpfte: Handelsverband fordert gleichzeitiges Aus der 2G-Regel im Handel

Unverständlich: 2G weiterhin im Non-Food Handel gültig. Aufhebung des Lockdowns für Ungeimpfte ohne praxistaugliche Anpassung der Maßnahmen.

Wien (OTS) – Die Bundesregierung hat heute das Ende des Lockdowns für Ungeimpfte ab Montag, den 31. Jänner 2022 verkündet. Damit wird die seit 15. November geltende Ausgangssperre für Ungeimpfte aufgehoben. Weiterhin bestehen bleibt laut Gesundheitsminister Mückstein aber die „Schutzmaßnahme 2G“. Im Klartext: Ungeimpfte brauchen ab Montag keinen Grund mehr darzulegen, warum sie ihr Haus verlassen, aber gleichzeitig haben sie weiterhin keinen Zutritt in den nicht lebensnotwendigen Handel oder beispielsweise in die Gastronomie.

„Wir begrüßen das Ende des Lockdowns für Ungeimpfte. Gleichzeitig muss aber auch das das 2G-Regime im Handel für beendet erklärt werden. Der Handel ist ein Safespot, kein Hotspot. Der Lebensmittelhandel beweist jeden Tag, dass sicheres Einkaufen für alle Menschen aufgrund der kurzen Aufenthaltsdauern, des losen Kundenkontaktes, der FFP2-Maskenpflicht und der bestehenden Sicherheitsmaßnahmen garantiert ist. Wir brauchen einen Handel, der für alle Kundinnen und Kunden da sein darf. Daher fordern wir Aufhebung der 2G-Regelung in den Geschäften ab Montag, nämlich gleichzeitig mit der Aufhebung des Lockdowns für Ungeimpfte”, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Handelsverband
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