EU will mehr E-Autos in Fahrschulen und L17 Führerschein in Österreich beibehalten

WKÖ-Fachverband Fahrschulen begrüßt, dass das Lenken von Schaltfahrzeugen für Führerscheinbesitzer mit Automatikbeschränkung einfacher wird

„Die EU-Führerschein-Richtlinie bringt für Führerscheinbesitzer:innen in ganz Europa in der Ausbildung einige wichtige Neuerungen. Dabei wird auch der Umweltaspekt deutlich gestärkt“, begrüßt Joachim Steininger, Obmann des Fachverbandes der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die gestern im EU-Verkehrsministerrat beschlossene Richtlinie. So sollen Fahrschüler:innen künftig bereits bei der Ausbildung verstärkt mit Elektromobilität und Automatikfahrzeugen vertraut gemacht werden. Wird die Führerscheinprüfung auf Automatikfahrzeugen gemacht, muss anschließend für einen uneingeschränkten Führerschein, der auch zum Lenken von Schalterfahrzeugen berechtigt, keine volle Prüfung mehr absolviert werden. Stattdessen reicht eine vereinfachte siebenstündige Aufstockungsschulung mit einem kleinen Skills Test.

Mit einem B-Führerschein wird man überdies künftig Batteriefahrzeuge bis 4.250 kg Gewicht grenzüberschreitend durch ganz Europa lenken dürfen. „Ein kleiner Wermutstropfen ist, dass die neuen Vorschriften erst Ende 2028 oder ab Anfang 2029 gelten werden. Ein grünes Licht der EU-Kommission für eine frühere Umsetzung würde dem Klimaschutz helfen und in der Führerschein-Ausbildung mehr Rechtssicherheit bringen“, merkt Steininger an.

Der L17-Führerschein, den am Land bereits mehr als die Hälfte aller Neulinge macht, bleibt hierzulande auch in Zukunft erhalten. Zu Bekämpfung des Mangels an Berufslenker:innen erlaubt die EU den Mitgliedstaaten außerdem, eine Regelung anzuwenden, wonach im Rahmen von begleitetem Fahren auch das Lenken von Lkw schon ab 17 Jahren erlaubt ist. „Ich hoffe allerdings, dass die Mitgliedsstaaten dies einheitlich umsetzen und kein Fleckerlteppich entsteht“, sagt Steininger. Zudem sollte auch bei Buslenker:innen, wo ebenso ein großer Arbeitskräftemangel herrscht, das Mindestalter herabgesetzt werden. Dieses liegt derzeit bei 21 Jahren.

Einen erwarteten Retourgang legen die Verkehrsminister:innen beim Umtausch der papierenen Führerscheine ein. Diese sollen nun doch unverändert bis 2033 in Scheckkarten oder mobile Führerscheine umgetauscht werden und nicht bereits bis 2030, wie dies die EU-Kommission noch im Frühjahr vorgesehen hatte.

KEINE VERPFLICHTENDEN GESUNDHEITSCHECKS BEI FÜHRERSCHEINERNEUERUNG

Geeinigt haben sich die EU-Verkehrsminister darauf, dass Führerscheine alle 15 Jahre erneuert werden sollen – so wie in Österreich auch bisher üblich. Wenn einzelne Länder kürzere Fristen festlegen, ist dies genauso möglich. Ebenso erhalten die Mitgliedsstaaten viel Spielraum bei Gesundheitschecks. „Diese sollen nicht verpflichtend kommen, sondern die Mitgliedstaaten können festlegen, ob bei der Führerscheinerneuerung für Senior:innen gleichzeitig eine ärztliche Untersuchung oder eine Selbsteinschätzung zur körperlichen oder geistigen Fitness erfolgt oder nicht. Auch ein automatisiertes Meldesystem von Schlaganfällen, Herzinfarkten usw. an die Führerscheinbehörde ist möglich“, berichtet Stefan Ebner, Geschäftsführer des Fachverbandes Fahrschulen.

Vereinfacht werden soll auch der länderübergreifende Erwerb des Führerscheins. EU-Bürger:innen sollen ihre Theorieprüfung auch in ihrem muttersprachlichen Heimatland absolvieren dürfen, wenn diese Sprache hierzulande nicht bei der Computerprüfung angeboten wird. Die prüfungsfreie bzw. vereinfachte Umschreibung von Führerscheinen für Bürger außerhalb der EU soll europaweit einheitlich werden, ebenso die Umschreibung von Aus- und Weiterbildungen, die Berufkraftfahrer:innen aus Drittstaaten mitbringen.

„Nun ist das Europaparlament am Zug. Wir hoffen, dass eine finale Einigung unter belgischer EU-Präsidentschaft im Frühjahr 2024 und damit noch vor den Europawahlen im Juni gelingt“, so Steininger abschließend. (PWK447/DFS)

 

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