Starke Stimme: Protest für gleiches Recht und Ansehen

_Am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai dreht sich alles um Selbstbestimmung und Inklusion. Behindertenanwältin Christine Steger findet zur Situation von Menschen mit Behinderungen in Österreich klare Worte und Zahlen, die für sich sprechen._

In Österreich leben mehr als 1,3 Millionen Menschen mit Behinderungen. Das sind rund 20 Prozent oder fast ein Viertel der österreichischen Bevölkerung. Seit 18 Jahren gibt es das Behindertengleichstellungspaket. Es ist dazu da, Menschen mit Behinderungen gesetzlich vor Diskriminierung zu schützen und ihnen zu ermöglichen, dass sie sich dagegen aktiv zur Wehr setzen. Seit 2008 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich in Kraft. Eine lange Zeit, in der Umdenken und gesellschaftliche Veränderungen durchaus möglich sind – möchte man meinen.

BESSER, ABER NOCH LANGE NICHT GUT

„Tatsächlich hat sich einiges getan“, bestätigt Christine Steger. „Die Situation ist heute sicherlich anders als vor 20 Jahren. Die Maßnahmen, die dazu geführt haben, haben wir zum Großteil dem Behindertengleichstellungspaket und der UN-Behindertenrechtskonvention zu verdanken.“ Dennoch: Das Ziel einer Gesellschaft, in der Selbstbestimmung und Gleichberechtigung für Menschen mit Behinderungen genauso selbstverständlich ist wie für alle anderen, ist noch lange nicht erreicht. Und solange die öffentliche Hand festgefahrene Systeme, die ein falsches Bild von Menschen mit Behinderungen aufrechterhalten und sie an den Rand der Gesellschaft drängen, nicht gezielt sprengt, bleibt der Weg lang und steinig.

FRÜHESTMÖGLICH VONEINANDER LERNEN

Um dieser sogenannten Exklusion, also dem Gegenteil von Inklusion, rechtzeitig entgegenzuwirken, braucht es konsequente Maßnahmen bereits im Kindergarten- und Schulbereich. „Wenn Kinder mit und ohne Behinderungen nicht miteinander aufwachsen, können sie einander nicht kennenlernen und erleben sich gegenseitig als fremd“, erklärt die Behindertenanwältin. „Sie bekommen gar keine Chance, miteinander vertraut zu werden, und tragen die Vorurteile vorheriger Generationen weiter.“ Laut Statistik Austria besuchten im Schuljahr 2021/2022 rund 14.500 Schüler:innen mit Behinderungen Sonderschulen. Diese Zahl sinkt zwar langsam, aber das Sonderschulsystem besteht nach wie vor.

ARBEITEN WIE ALLE

Auch später, am Arbeitsmarkt, sind grundlegende Veränderungen notwendig. Oft arbeiten Menschen mit Behinderungen in sogenannten Tagesstrukturen. Derzeit sind es laut Schätzungen rund 28.000 Menschen. Sie gelten in der Regel gemäß Sozialversicherungsrecht als arbeitsunfähig. Daher bekommen sie für ihre Arbeit kein Gehalt, sondern ein vergleichsweise geringes Taschengeld, und haben keinen Anspruch auf eine eigene Krankenversicherung, Arbeitslosengeld oder Pension. Mit der Initiative „Lohn statt Taschengeld“ hat die Bundesregierung erst kürzlich Maßnahmen in diesem Bereich zugesichert. Behindertenanwältin Steger dazu: „Dieser Vorstoß gibt durchaus Anlass zu Hoffnung. Ob die angekündigten Pilotprojekte aber ausreichen, um einen inklusiven Arbeitsmarkt ohne Einrichtungen wir Tagesstrukturen langfristig Wirklichkeit werden zu lassen, ist fraglich. Auf jeden Fall müssen Bund und Länder eng zusammenarbeiten, wenn es funktionieren soll.“

EIGENE VIER WÄNDE

Ein Faktor, der in vielen Bereichen im Zusammenhang mit Inklusion ein Problem darstellt, ist der Mangel an Assistenzleistungen – insbesondere deren Finanzierung. Zum Beispiel sind viele Menschen mit Behinderungen darauf angewiesen, in betreuten Einrichtungen zu wohnen, weil sie in einer Wohnung ihrer Wahl nicht die Assistenz bekommen können, die sie im Alltag benötigen. Abgesehen davon sind barrierefreie Wohnungen nach wie vor Mangelware. „Diese Menschen können de facto ihren Wohnsitz nicht frei wählen und das widerspricht ganz klar der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, so Steger.

GANZ ANDERS, ALS MAN DENKT

All diese Gegebenheiten führen dazu, dass Menschen mit Behinderungen systematisch von der Gesellschaft ausgegrenzt werden. Menschen mit und ohne Behinderungen kommen im Alltag selten miteinander in Kontakt. Dadurch festigt sich das Bild, das von den Medien transportiert wird: Menschen mit Behinderungen werden entweder als sportliche, allen widrigen Umständen trotzende Held:innen oder aber als passive, hilfsbedürftige Almosenempfänger:innen dargestellt. Beide Extreme treffen auf die wenigsten zu, erzeugen aber gleichermaßen eine Vorstellung von Unnahbarkeit und Ungleichheit.

WEITERKÄMPFEN, BIS ES WIRKLICH GUT IST

Eine natürliche Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen als Personen, die wie alle Menschen ein Recht darauf haben, in der Gesellschaft gleichberechtigt zu leben, kann innerhalb solcher Mechanismen mit all ihren Wechselwirkungen kaum entstehen. Die Behindertenanwältin appelliert daher: „Helfen wir zusammen, den Teufelskreis zu durchbrechen und Vorurteile gegen Menschen mit Behinderungen abzubauen! Medien und Entscheidungsträger:innen genauso wie jede:r einzelne von uns im eigenen Wirkungsbereich. Inklusion kann nur gelingen, wenn es nicht bei Lippenbekenntnissen bleibt, sondern wirksame Taten folgen!“

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Mag.a Christine Steger
+43 664 8482345
christine.steger@sozialministerium.at

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