apf Jahresbericht 2025: apf holt 2 Millionen Euro für Reisende zurück
Schlichtungsstelle hilft kostenlos und provisionsfrei
Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) ist die gesetzliche Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle für den Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr. Im Rahmen von außergerichtlichen Schlichtungsverfahren verhilft die apf Reisenden kostenlos und provisionsfrei zu ihrem Recht.
_„Bereits seit zehn Jahren setzt sich die apf für die Anliegen der Reisenden ein. Durch unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit den Unternehmen und unserer Expertise kommen wir schnell und unbürokratisch zu Lösungen im Sinne der Fahr- und Fluggastrechte“, _so Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der apf.
„_Die Förderung und Sicherung der Passagierrechte voranzutreiben ist mir ein besonderes Anliegen, genauso wie die Stärkung des Instruments der Schlichtung als Form der kostengünstigen, freiwilligen Streitbeilegung. Daher freut es mich besonders, dass die Zusammenarbeit mit der apf und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Beginn an so gut funktioniert hat“,_ so Mobilitätsminister Peter Hanke.
ZAHLENÜBERBLICK 2025
Im Jahr 2025 konnte die apf in ihren Schlichtungsverfahren insgesamt rund 2 MILLIONEN EURO an Entschädigungen, Ausgleichszahlungen und Erstattungen für Reisende in mehr als 4.900 abgeschlossenen Verfahren erwirken. Der größte Anteil, in Höhe von 1,9 Millionen Euro, entfällt dabei auf den Flugsektor. Im Schnitt bedeutet dies für die Fahr- und Fluggäste einen Betrag von 400 Euro pro Verfahrensabschluss.
Im Jahr 2025 gingen insgesamt 6.663 schriftliche Schlichtungsanträge bei der apf ein. Aus diesen Anträgen wurden schließlich 4.957 Schlichtungsverfahren eröffnet, insgesamt wurden im Jahr 2025 5.130 Verfahren abgeschlossen. Ein Verfahren bei der apf dauert von der Kontaktaufnahme durch das Online-Schlichtungsformular bis zum Abschluss im Durchschnitt 32 Tage.
Die durchschnittliche Reaktionszeit für eine erste Rückmeldung gegenüber den Antragstellenden betrug im Jahr 2025 erneut rund einen Tag (2024: einen Tag). Die apf konnte trotz der hohen Antragszahlen die Reaktionszeit leicht verbessern.
VERFAHREN IM JAHR 2025
Im Vergleich zum Rekordjahr 2024 sank die Anzahl der Schlichtungsanträge im Bahn- und Flugbereich um etwa 10 Prozent, insgesamt wurden 5.273 Anträge im Flug- und 1.244 im Bahnbereich eingebracht. Im Busbereich kam es zu einer starken Steigerung der Anträge, was besonders auf Verfahren mit innerstädtischen Verkehrsbetrieben zurückzuführen ist. Die häufigsten Verfahrensgründe im Flugbereich waren Flugverspätungen (46 Prozent), Annullierungen (37 Prozent) und Gepäcksprobleme (sieben Prozent). Im Bahnbereich behandelte die apf häufig Probleme bei der Stornierung bzw. Erstattung von Tickets, inklusive Leistungsminderungen im Nachtzugverkehr (38 Prozent) sowie Strafzahlungen (26 Prozent). Im Busbereich wurden insbesondere Verfahren zu Schadenersatz und Diebstahl geführt, gefolgt von Ticketerstattungen und Strafen.
MIT WELCHEN UNTERNEHMEN WURDEN VERFAHREN GEFÜHRT
Im Jahr 2025 wurden die meisten Verfahren mit den Austrian Airlines (1.300) als meistgeflogene Fluglinie Österreichs geführt, gefolgt von Ryanair (700) und der ÖBB Personenverkehr AG als Marktführer im Bahnverkehr (1.000).
Der vollständige Jahresbericht der apf ist unter https://www.apf.gv.at/publikationen-archiv abrufbar und beinhaltet auch Daten zu Verfahren der Verkehrsträger Bus- und Schiff. Auf Anfrage steht auch eine Pressemappe zur Verfügung.
WWW.PASSAGIER.AT – SCHLICHTUNGSANTRAG MITTELS ONLINE-FORMULAR AN DIE APF SENDEN
Schlichtungsanträge sind bei der apf immer schriftlich einzubringen, damit alle notwendigen Unterlagen vorliegen und rasch Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen werden kann. Der Online-Schlichtungsantrag ist unter www.passagier.at abrufbar. Für Rückfragen steht die apf den Fahr- und Fluggästen auch telefonisch unter +43 1 5050707-710 (Bahn), – 720 (Bus), – 730 (Schiff) und -740 (Flug) zur Verfügung.
RÜCKFRAGEHINWEIS:
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)
Georg Loderbauer, MA MA
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)
Katharina Muhr
Telefon: +4315050707150
E-Mail: k.muhr@schienencontrol.gv.at
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