IDAHOBIT 2026: Gleiche Rechte brauchen gleichen Rechtsschutz
Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen fordert gleiche Zugänge zum Recht für alle Personen, ungeachtet der dahinterliegenden Diskriminierungsmerkmale
Anlässlich des Internationalen Tages gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) macht die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, auf zentrale Schwächen im österreichischen Diskriminierungsschutz aufmerksam.
„Der IDAHOBIT steht für gleiche Würde und gleiche Rechte,“ so Steger. „Ein modernes Gleichbehandlungsrecht orientiert sich am höchsten Schutzniveau für alle Personen. Es sollte zum Beispiel möglich sein, dass eine lesbische Frau mit Behinderungen vollumfänglich gegen Diskriminierung vorgehen kann.“ Für intersektionelle Diskriminierung ist laut Anwältin der aktuelle Schutz nicht weitreichend genug. Dieser klammert nämlich sexuelle Orientierung in wesentlichen Lebensbereichen aus.
SEXUELLE ORIENTIERUNG NICHT GESCHÜTZT: FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN ZUSÄTZLICHE BENACHTEILIGUNG
Spielt bei einer Diskriminierungserfahrung eine Behinderung mit der sexuellen Orientierung zusammen, bestehen gravierende Schutzlücken. Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung sind nämlich nur in der Arbeitswelt, nicht aber beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen verboten. Dies kann in so existenziellen Bereichen, wie dem Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen schwerwiegende Auswirkungen haben. Für Menschen mit Behinderungen führen diese Lücken zu zusätzlichen Benachteiligungen.
Besonders problematisch ist dabei, dass diskriminierte Personen häufig mehrfachen Vorurteilen gleichzeitig ausgesetzt sind. Queere Menschen mit Behinderungen erleben nicht selten Diskriminierungen sowohl aufgrund ihrer Behinderung als auch ihrer sexuellen Orientierung. Fehlt ein umfassender rechtlicher Schutz, bleiben viele dieser Diskriminierungserfahrungen unsichtbar oder können rechtlich kaum geltend gemacht werden. Dadurch entsteht ein erhöhtes Risiko sozialer Isolation, schlechterer Gesundheitsversorgung und eingeschränkter gesellschaftlicher Teilhabe. Um wirksame Gleichstellung sicherzustellen, braucht es daher einen umfassenden Diskriminierungsschutz, der intersektionale Diskriminierungen ausdrücklich berücksichtigt.
UNTERSCHIEDLICHE CHANCEN BEI DER RECHTSDURCHSETZUNG
Derzeit hängt es außerdem vom Diskriminierungsgrund ab, wie und ob Menschen ihre Rechte durchsetzen können. Diese rechtliche Zersplitterung ist unübersichtlich und erschwert auch die Wahrnehmung von Rechten. Menschen mit Behinderungen müssen sich bei Diskriminierungserfahrungen, die mehrere Dimensionen betreffen – etwa Geschlecht, Behinderung und sexuelle Orientierung – entscheiden, ob sie auf ihre Behinderung oder auf die anderen Diskriminierungsgründe fokussieren.
„Das Rechtssystem bildet die Lebensrealität vieler Menschen nicht ab. Diskriminierungsgründe beeinflussen sich gegenseitig und können nicht voneinander getrennt werden.“ so Steger.
FORDERUNGEN
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Einheitliche und verständliche Rechtschutzmechanismen für alle Diskriminierungsgründe in konsequenter Umsetzung der RL (EU) 2024/1499 und 2024/1500
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Abbau verfahrensrechtlicher Hürden und echter Zugang zu wirksamer Rechtsdurchsetzung
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Konsequente Anerkennung intersektionaler Diskriminierung in Gesetzgebung und Praxis
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„Levelling-up“: Alle Menschen müssen in allen Lebensbereichen den jeweils höchsten bestehenden Schutzstandard unabhängig vom Diskriminierungsgrund erhalten
Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Mag.a Christine Steger
Telefon: 066478761504
E-Mail: office@behindertenanwaltschaft.gv.at
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