AK hilft: Köchin bekommt 8.900 Euro zurück
AK Dvořàk zu Gastro-Branche: „Mit Hire-and-fire bekämpft man keinen Fachkräftemangel“
DIE GASTRONOMIE-BRANCHE KLAGT SEIT JAHREN ÜBER FACHKRÄFTEMANGEL. ABER AUF DIE PERSONALPOLITIK DER MASSE DER BETRIEBE HAT DAS WENIG EINFLUSS, WIE SICH IN DER AK BERATUNGSPRAXIS AN DIESEM UND VIELEN ÄHNLICHEN FÄLLEN ZEIGT: EINE KÖCHIN WURDE GEKÜNDIGT, WEIL SIE ANGEBLICH „ZU WENIG FLEXIBEL“ BEI DER DIENSTPLANEINTEILUNG GEWESEN SEI. LUDWIG DVOŘÀK, BEREICHSLEITER DER ARBEITSRECHTLICHEN BERATUNG IN DER WIENER ARBEITERKAMMER KRITISIERT: „MIT DIESER HIRE-AND-FIRE-PERSONALPOLITIK WIRD DIE GASTRO DEN FACHKRÄFTEMANGEL NICHT IN DEN GRIFF BEKOMMEN. STATTDESSEN MUSS DIE BRANCHE FAIRE ARBEITSBEDINGUNGEN UND LÖHNE BIETEN.“
Die Köchin arbeitete insgesamt zehn Monate lang bei dem Arbeitgeber. Erst wurde sie nur für 20 Wochenstunden angemeldet und bekam dafür 955 Euro brutto pro Monat. Der Arbeitgeber war sichtlich zufrieden mit der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin. Denn nach drei Monaten vereinbarten beide eine Aufstockung auf Vollzeit. Dafür bekam die Arbeitnehmerin nunmehr 1.950 Euro brutto im Monat.
„Doch obwohl die Arbeitnehmerin mehr geleistet hat, hat der Arbeitgeber sie nach sechs Monaten zu einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gedrängt“, so Dvořàk. Die Arbeitnehmerin weigerte sich, das Schreiben zu unterzeichnen. Da behauptete der Arbeitgeber auf einmal, die Köchin sei „zu wenig flexibel“ bei Dienstplanänderungen gewesen – und sprach eine „Kündigung mit sofortiger Wirkung“ aus.
Die Frau holte sich Hilfe bei der Arbeiterkammer und klagte ihren offenen Lohn, Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung ein. Das Arbeits- und Sozialgericht gab der Frau Recht: Sie bekam insgesamt 8.900 Euro brutto zugesprochen. Nach ersten Teilzahlungen unterstützt die AK Wien derzeit noch dabei, dass die Arbeitnehmerin den noch offenen Restbetrag bekommt.
Dvořàk: „Eine Kündigung mit sofortiger Wirkung kann nur in beiderseitigem Einvernehmen vereinbart werden. Bei einer normalen Kündigung durch den Arbeitgeber gibt es immer eine Kündigungsfrist, während der der Lohn weitergezahlt werden muss. Insgesamt erleben wir solche Fälle in der Gastronomie leider oft: Unplanbare Arbeitszeiten und hire-and-fire. So wird das nichts mit den Fachkräften in der Gastro.“
AK Wien
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