Bauer/Sporrer/Bernhard/Voglauer: Schulterschluss zur Stärkung der Volksgruppen

GEMEINSAMES REFORMPAKET STÄRKT DIE VOLKSGRUPPEN IN ÖSTERREICH: VERFASSUNGSRECHTLICHE VERANKERUNG ALLER SECHS ANERKANNTEN AUTOCHTHONEN VOLKSGRUPPEN, JÄHRLICHER VOLKSGRUPPENBERICHT AN DAS PARLAMENT, ABSICHERUNG DER ZWEISPRACHIGEN GERICHTSBARKEIT IN KÄRNTEN UND EINRICHTUNG EINES NEUEN VOLKSGRUPPENFORUMS.

Die Abgeordneten der Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS haben heute gemeinsam mit den Grünen im Verfassungsausschuss ein Reformpaket zur Stärkung der Volksgruppen auf den Weg gebracht. Anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Volksgruppengesetzes werden erstmals ALLE SECHS ANERKANNTEN AUTOCHTHONEN VOLKSGRUPPEN – die kroatische, slowenische, ungarische, tschechische und slowakische Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma – ausdrücklich VERFASSUNGSRECHTLICH im Volksgruppengesetz VERANKERT. Darüber hinaus wird ein VOLKSGRUPPENFORUM eingerichtet, um gemeinsam mit den Volksgruppen über zukünftige Verbesserungen zu beraten. Künftig wird außerdem der bisherige Volksgruppenförderbericht zu einem umfassenden JÄHRLICHEN VOLKSGRUPPENBERICHT weiterentwickelt. Dieser informiert über die Maßnahmen des Bundes zur Förderung und zum Erhalt der Volksgruppen – insbesondere in den Bereichen Sprache, Kultur, Bildung, Medien und Organisation.

Das Gesetzespaket umfasst auch die LANGFRISTIGE ABSICHERUNG DER ZWEISPRACHIGEN GERICHTSBARKEIT IN KÄRNTEN. Durch die Zusammenlegung der Bezirksgerichte _Ferlach/Borovlje_ mit _Klagenfurt/Celovec_ zum neuen Bezirksgericht _Klagenfurt-Ferlach/Celovec-Borovlje_ sowie der Bezirksgerichte _Bleiburg/Pliberk_ und _Bad Eisenkappel/Železna Kapla_ mit _Völkermarkt/Velikovec_ zum neuen Bezirksgericht _Völkermarkt-Bleiburg/Velikovec-Pliberk_ entstehen spezialisierte zweisprachige Kompetenzstandorte. Gleichzeitig wird die zweisprachige Gerichtsbarkeit auf weitere Gemeinden ausgeweitet. Gerichtstage und Verhandlungen bleiben an den bisherigen Standorten erhalten.

_„Unsere Volksgruppen gehören zu Österreich – mit ihren Sprachen, ihren Traditionen, ihrer Kultur und ihrer Geschichte. Sie sind ein unverzichtbarer Teil unserer Identität. Mit diesem Gesetzespaket setzen wir ein klares Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung. Erstmals werden alle sechs anerkannten autochthonen Volksgruppen ausdrücklich verfassungsrechtlich verankert. Gleichzeitig schaffen wir mit dem Volksgruppenforum einen Rahmen, um gemeinsam mit den Volksgruppen über zukünftige Verbesserungen zu beraten“_, so VOLKSGRUPPENMINISTERIN CLAUDIA BAUER.

_„Um die zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärnten zukunftsfit zu machen, braucht es innovative Konzepte. Diese Reform, die wir in einem konstruktiven Trialog zwischen Bund, Land und der slowenischen Volksgruppe gemeinsam auf den Weg gebracht haben, garantiert die Ausübung der Volksgruppenrechte und einen effektiven Zugang zum Recht“_, so JUSTIZMINISTERIN ANNA SPORRER.

_„Seit Jahrhunderten sind die Volksgruppen in Österreich verwurzelt, identifizieren sich mit der Republik und sind ein essenzieller Bestandteil unseres Landes und unserer Gemeinschaft. Umso wichtiger ist es daher, dass die anerkannten Volksgruppen nicht nur mit einem Bekenntnis in der Verfassung enthalten sind, sondern sie explizit im Verfassungsrang genannt werden. Dadurch stärken wir die Position der Volksgruppen und heben ihre Bedeutsamkeit hervor. Gleichzeitig verbessern wir mit der Novelle die Absicherung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit. Immerhin bestehen in einigen Bundesländern noch erhebliche Defizite bei ihrer Umsetzung. In Kärnten ist eine zweisprachige Gerichtsbarkeit beispielsweise nur in wenigen Gemeinden verfügbar und für viele Angehörige der Volksgruppen nicht zugänglich. Darüber hinaus baut die Novelle die Angebote für die Volksgruppen weiter aus und stärkt die Verankerung unserer Landessprachen als wesentlichen Bestandteil der sprachlichen und kulturellen Vielfalt unseres Landes“_, so MICHAEL BERNHARD, VOLKSGRUPPENSPRECHER DER NEOS.

_„Ich freue mich, dass mit den neuen Regelungen zur zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten langjährige Forderungen aufgegriffen und wichtige Verbesserungen erzielt wurden. Gut ist auch, dass der zukünftige Volksgruppenbericht um inhaltliche Schwerpunkte und um die Stellungnahmen der Volksgruppenbeirät:innen erweitert wird. Auch die Einbeziehung der Volksgruppenbeirät:innen in die parlamentarische Debatte ist eine sehr positive Entwicklung. Gleichzeitig dürfen wir uns nicht der Illusion hingeben, dass damit die Weiterentwicklung des Volksgruppengesetzes abgeschlossen sein kann. Die Novelle eröffnet die Möglichkeit, auf Grundlage des künftigen Volksgruppenberichts gemeinsam weitere Reformschritte für ein modernes Volksgruppenrecht zu entwickeln“_, so OLGA VOGLAUER, VOLKSGRUPPENSPRECHERIN DER GRÜNEN.

Pressesprecher der Bundesministerin
Lukas Kuster
Telefon: 01/53115-0
E-Mail: lukas.kuster@bka.gv.at
Website: https://www.bundeskanzleramt.gv.at

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