13. Wiener Landtag (10)
Entwurf des Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien, das Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 und das Wiener Garagengesetz 2008 geändert werden
LAbg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic (NEOS) widersprach dem Vorwurf des „Gold Platings“: Wien habe darauf geachtet, überschießende Umsetzungen von EU-Recht zu vermeiden, die EU-Vorgaben seien aber umzusetzen. Die EU-Energieeffizienzrichtlinie ziele auf zentrale Zukunftsfragen ab; der Energieverbrauch in Europa werde mit einem Rahmengesetz geregelt, wobei vor allem der öffentliche Sektor in die Verantwortung genommen werde – er solle Vorreiter und Multiplikator beim Ausstieg aus fossiler Energie sein. Bei großen Investitionen und Planungen müssten daher nicht nur die Kosten der Umsetzung, sondern auch die Energieeffizienz berücksichtigt werden. Wien verfolge beim Klimaschutz ambitioniertere Ziele als die EU: Während die Union Klimaneutralität erst bis 2050 anstrebe, habe Wien dieses Ziel bereits für 2040 festgelegt. Entsprechende Weichenstellungen seien bereits gesetzt worden, unter anderem mit dem Programm „Raus aus Gas“. Außerdem würden laufend öffentliche Gebäude saniert und modernisiert werden, mit dem Ziel, den Energieverbrauch vor allem fossiler Energien zu reduzieren. Ein ähnliches Ziel verfolge die EU-Gebäuderichtlinie, die ebenfalls auf die Senkung des Energieverbrauchs und die Anhebung von Gebäudestandards im Sinne des Klimaschutzes abziele.
LAbg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ) kritisierte die Auswirkungen der EU-Gebäuderichtlinie auf die Stadt und auf Immobilieneigentümer*innen in Wien. Durch die Umsetzung werde die Wiener Bauordnung nicht einfacher, sondern komplizierter – dabei sei die ohnehin schon komplexe Bauordnung ein Hemmschuh für rasches Bauen und damit für ein größeres Wohnungsangebot. Die Anforderungen an neu errichtete Gebäude würden steigen: Diese müssten künftig als Niedrigenergie-Gebäude errichtet werden und bis 2030 den Standard von Null-Emissions-Gebäuden erfüllen. Das mache Bauen komplizierter, teurer und aufwendiger – und treffe auch die öffentliche Hand. Darüber hinaus würden die Regelungen auch für größere Renovierungen im Bestand gelten; auch diese müssten die hohen Auflagen erfüllen. „Für Betroffene ist das ein Riesenaufwand“, so Kowarik. Zusätzlich sehe das Gesetz eine Sanierungsverpflichtung bei Verkauf oder Schenkung von Gebäuden vor, sofern diese die geforderten Energiestandards nicht erfüllen.
LAbg. Georg Niedermühlbichler (SPÖ) hielt den Gebäudebestand in Wien zu ertüchtigen und die Energieeffizienz zu berücksichtigen für sinnvoll; auch der Aufbau einer guten Ladeinfrastruktur für E-Mobilität sei wichtig. Das sei der Sinn der EU-Verordnung. Dem Vorwurf des „Gold Platings“ widersprach Niedermühlbichler: Wien habe eine Mindestumsetzung angestrebt und nur das umgesetzt, was die EU vorgebe und was sinnvoll sei. Dass die Bauordnung dadurch etwas komplizierter werde, räumte er ein – Ziel sei aber, dass Immobilieneigentümer*innen ihren Beitrag zur Energieeffizienz leisteten. Als Unterstützung verwies er auf die „Hauskunft“ als Anlaufstelle für Hauseigentümerinnen, wo Expert*innen beraten und aufzeigen, was konkret zu tun sei.
Abstimmung: Die Novellen wurden mehrstimmig beschlossen. Die Anträge der Opposition fanden nicht die notwendige Mehrheit.
ENTWURF DES GESETZES, MIT DEM DAS WIENER ENERGIEEFFIZIENZGESETZ 2026 ERLASSEN WIRD UND DAS WIENER ENERGIE- UND KLIMARECHTS-UMSETZUNGSGESETZ 2020, DAS WIENER ELEKTRIZITÄTSWIRTSCHAFTSGESETZ 2005 UND DIE BAUORDNUNG FÜR WIEN GEÄNDERT WERDEN
LAbg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ) kritisierte die verspätete Umsetzung des Gesetzes nach dem von der EU vorgegebenen Stichtag. Die neuen Regeln bedeuteten für die Stadt zusätzlichen Aufwand und Kosten, die aus heutiger Sicht noch nicht absehbar seien. Der Energieverbrauch in öffentlichen Einrichtungen müsse per Verordnung gesenkt werden; zudem gelte eine Renovierungspflicht für Gebäude der öffentlichen Hand, die zu Niedrig- oder Nullenergiegebäuden umgebaut werden müssten. Ausgerechnet Gemeindebauten seien von dieser Renovierungspflicht ausgenommen – dabei seien dort Sanierungen besonders dringend notwendig, so Kowarik. Auch die eigenen Stellen in der Stadt würden kritisierten, dass die Umsetzung des Gesetzes finanziell schwer darstellbar sei, so der FPÖ-Mandatar. Wien würde sich Kosten in Milliardenhöhe aufhalsen und ein Bürokratiemonster für die öffentliche Hand und private Gebäude-Eigentümerinnen und Eigentümer schaffen. Er fürchtete Wettbewerbsnachteile durch die überbordende Vorschriftenflut für die Bauwirtschaft und die Stadt allgemein.
Abstimmung: Das Gesetz wurde mehrstimmig beschlossen. (Forts.) ato
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