Greenpeace-Rechtsgutachten belegt: Geplante UWG-Novelle gegen Greenwashing verstößt gegen EU-Recht

Vertragsverletzungsverfahren und hohe Strafzahlungen drohen – Umweltschutzorganisation fordert sofortige Streichung dreijähriger Konzern-Schonfrist

Rechtzeitig vor der Abstimmung im Nationalrat am kommenden Dienstag belegt ein neues Rechtsgutachten (act.gp/Rechtgutachen-EmpCo) des Europarechtsexperten Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler im Auftrag von Greenpeace: Die geplante UWG-Novelle (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) gegen Greenwashing ist eindeutig europarechtswidrig. Sie soll die europäische Empowering Consumers Richtlinie (EmpCo) umsetzen. Statt Konsument:innen vor Desinformation durch Greenwashing zu schützen, plant Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer eine dreijährige Schonfrist für Konzerne. Das Rechtsgutachten zeigt jedoch: Diese Ausnahme widerspricht der bereits 2024 beschlossenen EU-EmpCo-Richtlinie. Zudem hat die Bundesregierung die offizielle Umsetzungsfrist mit 27. März 2026 bereits verpasst. Diese Verzögerung schafft massive Rechtsunsicherheit für Unternehmen sowie Verbraucher:innen und droht Österreich ein EU-Vertragsverletzungsverfahren einzubringen. Die finanziellen Folgen der drohenden Millionenstrafen müssten letztlich die Steuerzahler:innen tragen. Greenpeace fordert die Bundesregierung auf, die UWG-Novelle umgehend unionsrechtskonform nachzubessern und die Schonfrist zu streichen. Sollte das Gesetz in der aktuellen Form beschlossen werden, wird Greenpeace offiziell Beschwerde bei der EU-Kommission einlegen und damit ein Vertragsverletzungsverfahren auslösen.

Ursula Bittner
Wirtschaftsexpertin
Greenpeace Österreich
Tel.: +43 (0) 664 96 06 429
E-Mail: ursula.bittner@greenpeace.org

Magnus Reinel
Pressesprecher
Greenpeace in Österreich
Tel.: + 43 (0) 664 8817 2210
E-Mail: magnus.reinel@greenpeace.org

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