Nationalrat genehmigt einhellig EU- Verbraucherschutzvorgaben

Sterbeverfügungen können künftig innerhalb von fünf Jahren erneuert werden

Der Nationalrat gabt heute einstimmig grünes Licht für europarechtliche Verbraucherschutzvorgaben. Konkret bringt das „Verbraucherrechts-Änderungsgesetz“ etwa Adaptierungen der Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen und mehr Transparenz zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten. Künftig muss etwa bei Online-Käufen eine Rücktrittserklärung in Form eines Widerrufsbuttons zur Verfügung gestellt werden.

Die gemäß einer Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs notwendig gewordene Novelle des Sterbeverfügungsgesetzes wurde durch die Stimmen der Regierungsfraktionen und der FPÖ mehrheitlich gebilligt. Demnach sollen Sterbeverfügungen künftig einfacher erneuert werden können.

WIDERRUFSBUTTON UND NACHHALTIGERES KONSUMVERHALTEN

Mit dem im Plenum einstimmig angenommenen „Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026“ werden EU-Richtlinien zum Verbraucher-Rücktrittsrecht und nachhaltigem Konsumverhalten umgesetzt. Demnach soll künftig für Fernabsatzverträge, die online geschlossen werden, eine Funktion für eine Online-Rücktrittserklärung – also ein Widerrufsbutton – zur Verfügung gestellt werden. Außerdem werden Unternehmen verpflichtet, vor Vertragsschluss genauere Informationen über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten aller Warenarten bereitzustellen. Durch eine „harmonisierte Kennzeichnung“ soll leicht zu erkennen sein, für welche Ware eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie gilt. Auch zu Fernabsatzverträgen für Finanzdienstleistungen werden die vorvertraglichen Informationspflichten adaptiert und erweitert. Zur Vermeidung einer Rückwirkung wurde mittels eines von ÖVP, SPÖ und NEOS im Plenum eingebrachten Abänderungsantrags unter anderem das Inkrafttreten der Bestimmungen zum Widerrufsbutton von 19. Juni 2026 auf 1. Oktober 2026 verschoben. Damit soll den betroffenen Unternehmern ein längerer Zeitraum zur Verfügung stehen, um sich auf die geänderte Rechtslage einzustellen, heißt es in der Begründung des Abänderungsantrags.

Peter Wurm (FPÖ) zeigte sich etwa durch die Einführung eines Widerrufbuttons über eine „deutliche Verbesserung des Konsumentenschutzes“ erfreut. Zudem hätten Kundinnen und Kunden künftig das Recht, beim Abschluss von Online-Finanzdienstleistungen mit einem Menschen zu sprechen.

Muna Duzdar (SPÖ) sprach von besseren Informationspflichten und von mehr Nachhaltigkeit bei Verkaufsentscheidungen. Zudem würden Unternehmen zu mehr Transparenz in Sachen Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten verpflichtet werden. Es gehe darum, das „exzessive Online-Konsumverhalten“ durch mehr Nachhaltigkeit zu dämpfen, ergänzte Duzdars Fraktionskollegin Selma Yildirim.

Für Daniela Gmeinbauer (ÖVP) ist Verbraucherschutz eine Grundvoraussetzung für funktionierende Märkte. Es handle sich um wichtige und sinnhafte EU-Regeln, die man nun in nationales Recht umsetze. Es gelte aber, die Auswirkungen auf die Betriebe im Blick zu haben, da neue Vorschriften den administrativen Aufwand erhöhen würden.

Ines Holzegger (NEOS) begrüßte ebenfalls die „zielgenaue und ohne unnötige Bürokratie“ vorgenommene Umsetzung zweier EU-Richtlinien. Diese würden mehr Klarheit bei Online-Finanzdienstleistungen inklusive einem wirksamen Rücktrittsrecht „mit wenigen Klicks“ bringen. Sowohl für Holzegger als auch für Alma Zadić (Grüne) geht es darum, dass einfach abgeschlossene Online-Verträge, genauso einfach wieder aufgelöst werden können.

Mit dem heutigen Beschluss werde der Verbraucherschutz durch einen modernen Rechtsrahmen den Anforderungen der Digitalisierung und der Nachhaltigkeit angepasst, betonte Justizministerin Anna Sporrer. So werde etwa der Widerrufsbutton den digitalen Alltag der Menschen erleichtern.

ERNEUERUNGEN VON STERBEVERFÜGUNGEN

Eine Sterbeverfügung ermöglicht seit 2022 unter bestimmten, strengen Voraussetzungen die Inanspruchnahme von assistiertem Suizid. Das Sterbeverfügungsgesetz wurde nun mit einer durch FPÖ, ÖVP, SPÖ, NEOS mehrheitlich angenommenen Novelle an ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) angepasst. Im Rahmen der Neuregelung sollen Sterbeverfügungen zwar weiterhin nur für ein Jahr gültig sein, aber künftig innerhalb von fünf Jahren ab ihrer Errichtung in einem vereinfachten Verfahren erneuert werden können. Voraussetzung für die Erneuerung ist, dass von ärztlicher Seite bestätigt wird, dass die sterbewillige Person weiterhin entscheidungsfähig ist, nach wie vor einen freien und selbstbestimmten Entschluss hat, sich selbst zu töten, und nach wie vor eine Krankheit im Sinne des Sterbeverfügungsgesetzes vorliegt. Nach Ablauf von fünf Jahren ab Errichtung der Sterbeverfügung müssen sämtliche im Sterbeverfügungsgesetz vorgesehenen Schritte neuerlich durchlaufen werden. Zudem muss die sterbewillige Person nicht nur zum Zeitpunkt der Errichtung, sondern auch der Erneuerung in Österreich gemeldet oder österreichische Staatsbürgerin bzw. österreichischer Staatsbürger sein.

Ein in der Debatte von den Regierungsfraktionen eingebrachter Abänderungsantrag verschiebt das Inkrafttreten der Erneuerung von Sterbeverfügungen um ein Monat auf den 1. Februar 2027. Dies sei aufgrund technischer Vorrausetzungen im Strebeverfügungsregister notwendig, so die Begründung.

Da es sich immer noch um ein „kompliziertes Prozedere“ handle und die Begrenzung der Sterbeverfügung auf ein Jahr – für nun maximal fünf Jahre – bestehen bleibe, könne ihre Fraktion nicht zustimmen, hielt Alma Zadić (Grüne) fest. Zudem sei nicht sicher, dass die nun getroffene Regelung vor dem VfGH halte. Auch die Situation für Hilfeleistende bleibe problematisch, da diesen weiterhin polizeiliche Ermittlungen drohen könnten.

Für Sophie Marie Wotschke (NEOS) handelt es sich bei der nun getroffenen Regelung für „einen guten und ausgewogenen Weg“. Die NEOS-Mandatarin konnte die Kritik der Grünen nicht nachvollziehen, da das ursprünglich von Zadić vorgelegte Sterbeverfügungsgesetz aus ihrer Zeit als Justizministerin stamme.

Obwohl die FPÖ 2022 gegen das Sterbeverfügungsgesetz gestimmt habe und die ursprüngliche Kritik bestehen bleibe, habe der VfGH zu Recht die einjährige Gültigkeit der Sterbeverfügungen aufgehoben, weshalb seine Fraktion heute zustimme, unterstrichHarald Stefan (FPÖ). Die Erneuerung nach fünf Jahren bezeichnete der FPÖ-Mandatar als „guten Kompromiss“.

Regelungen und Hürden für die Vermeidung von Missbrauch seien gerechtfertigt, eine jährliche Wiederholung der Sterbeverfügungen aber nicht zumutbar, erklärte Selma Yildirim (SPÖ). Ab nun müsste das aufwendige Prozedere erst nach fünf Jahren wiederholt werden.

Der VfGH habe grundsätzlich die Verfassungskonformität des Sterbeverfügungsgesetzes bestätigt, bei dem es sich um einen „Balanceakt zwischen der Selbstbestimmung menschlicher Würde und dem Lebensschutz“ handle, betonte Johanna Jachs (ÖVP). Die Verfassungsrichter hätten aber die Fristen der Sterbeverfügung beanstandet. Diese würden weiterhin für ein Jahr gelten, könnten nun aber innerhalb von fünf Jahren mehrfach erneuert werden.

Für Justizministerin Anna Sporrer wird mit dem heutigen Beschluss eine klare gesetzliche Regelung für die Erneuerung von Sterbeverfügungen geschaffen. Diese könnten künftig durch ein vereinfachtes Verfahren erneuert werden. Dabei sei weiterhin eine ärztliche Bestätigung über die Entscheidungsfähigkeit, den freien Willen und dem Vorliegen einer sterbeverfügungsrelevanten Krankheit der betroffenen Person vorzulegen. (Fortsetzung Nationalrat) med

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch Fotos von Plenarsitzungen.

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