Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen fordert grundlegende Reform der Leistungsvergabe

Policy Briefing der Behindertenanwältin: Mehrfachbegutachtungen, zersplitterte Zuständigkeiten und veraltetes System erschweren die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Wie gelangen Menschen mit Behinderungen zu jenen Unterstützungsleistungen, auf die sie angewiesen sind? Die Antwort auf diese Frage ist in Österreich häufig mit einem hohen bürokratischen Aufwand, zahlreichen Begutachtungen und langen Verfahrenswegen verbunden. Ein neues Policy Briefing der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, zeigt nun deutlich auf, dass es sich dabei nicht um vereinzelte Probleme handelt, sondern um strukturelle Schwächen des gesamten Systems.

Grundlage des Policy Briefings sind die bundesweiten Vernetzungstreffen der Anwältin im ersten Halbjahr 2026 zum Thema „Strukturelle Hürden bei der Leistungsvergabe“. Mehrere hundert Vertreter:innen von Selbstvertretungsorganisationen, Interessensvertretungen, Behörden, Sozialversicherungsträgern sowie Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis beteiligten sich an den Gesprächen. Das Ergebnis ist eindeutig: Über alle Bundesländer hinweg werden nahezu identische Probleme geschildert.

ZERSPLITTERTES SYSTEM FÜHRT ZU UNNÖTIGEN BELASTUNGEN

Menschen mit Behinderungen müssen in Österreich häufig bei unterschiedlichen Behörden dieselben Informationen immer wieder vorlegen. Für Pflegegeld, Behindertenpass, erhöhte Familienbeihilfe, Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension oder Leistungen der Länder gelten unterschiedliche Verfahren, unterschiedliche Zuständigkeiten und oftmals unterschiedliche, aber inhaltlich sehr ähnliche Begutachtungen.

Diese Parallelstrukturen führen nicht nur zu einem hohen Verwaltungsaufwand, sondern auch zu erheblichen Belastungen für die Menschen und ihre Familien, die dieses System navigieren müssen. Viele berichten von langen Verfahrensdauern, widersprüchlichen Einschätzungen und dem Gefühl, ihre Behinderungen und Beeinträchtigungen immer wieder aufs Neue „beweisen“ zu müssen.

„Viele Menschen erzählen uns, dass der Weg durch das Unterstützungssystem selbst oft das ist, was sie an einer Teilhabe an der Gesellschaft hindert. Wer mehrere Behörden durchlaufen, immer wieder dieselben Unterlagen einreichen und sich mehrfach begutachten lassen muss, verliert Zeit, Energie und oftmals auch Vertrauen in den Sozialstaat“, erklärt Steger.

MEDIZINISCHES DENKEN DOMINIERT WEITERHIN DIE BEGUTACHTUNGEN

Das Policy Briefing zeigt außerdem, dass Begutachtungen und das Rechtssystem, das diese vorschreibt, in Österreich noch immer überwiegend auf einem medizinischen Verständnis von Behinderung beruhen. Im Mittelpunkt stehen Diagnosen, Funktionseinschränkungen und Defizite. Die tatsächlichen Auswirkungen auf das tägliche Leben sowie bestehende Barrieren und der konkrete Unterstützungsbedarf werden hingegen vielfach zu wenig oder gar nicht berücksichtigt.

Damit bleibt Österreich hinter dem menschenrechtlichen Verständnis der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. Diese versteht Behinderung nicht als Eigenschaft einer Person, sondern als Ergebnis des Zusammenwirkens individueller Beeinträchtigungen mit gesellschaftlichen Barrieren. Ziel muss daher sein, die tatsächliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

„Nicht die Diagnose entscheidet darüber, welche Unterstützung ein Mensch benötigt. Entscheidend ist, welchen Barrieren Menschen im Alltag begegnen und welche Unterstützung notwendig ist, damit sie gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können“, so Steger.

BEGUTACHTUNGEN MÜSSEN VERTRAUEN SCHAFFEN

Besonders häufig wurde bei den Vernetzungstreffen auch die Qualität der Begutachtungen thematisiert. Sehr kurze Untersuchungstermine, uneinheitliche Beurteilungen, fehlende Spezialisierung der Gutachter:innen und mangelnde Barrierefreiheit führen dazu, dass Begutachtungen vielfach als belastend erlebt werden.

Viele Menschen schildern respektlose Kommunikation oder fühlen sich unter Generalverdacht gestellt, Leistungen unberechtigt beantragen zu wollen. Hinzu kommt, dass Begleitpersonen teilweise nicht zugelassen werden oder notwendige Dolmetschleistungen fehlen. Gerade Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischen Erkrankungen oder neurodivergente Personen erleben dadurch zusätzliche Hürden. Positiv dabei ist jedoch hervorzuheben, dass der Gesetzgeber in der Zwischenzeit zumindest die Möglichkeit der Mitnahme einer Vertrauensperson bei zahlreichen Begutachtungen gesetzlich verankert hat.

„Begutachtungen entscheiden oftmals über existenzielle Leistungen. Umso wichtiger ist es, dass diese Verfahren transparent, nachvollziehbar, respektvoll und barrierefrei gestaltet sind. Menschen müssen sich ernst genommen fühlen und nicht das Gefühl haben, sich rechtfertigen oder ihre Behinderungen unter Beweis stellen zu müssen“, betont Steger.

FAMILIEN WERDEN DURCH WIEDERBEGUTACHTUNGEN UNNÖTIG BELASTET

Als besonders belastend werden regelmäßige Wiederbegutachtungen bei dauerhaften oder progressiven Beeinträchtigungen beschrieben. Obwohl sich die gesundheitliche Situation vielfach nicht verändert, müssen Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen immer wieder neue Anträge stellen, Gutachten organisieren und Untersuchungen absolvieren.

Das verursacht nicht nur unnötige Kosten und Verwaltungsaufwand, sondern bindet auch erhebliche personelle Ressourcen innerhalb der Verwaltung.

„Wenn eine dauerhafte Behinderung zweifelsfrei feststeht, braucht es keine routinemäßigen Wiederbegutachtungen. Diese schaffen keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn, verursachen aber großen bürokratischen Aufwand und belasten ganze Familien erheblich“, sagt Steger.

REFORMVORSCHLÄGE LIEGEN AUF DEM TISCH

Das Policy Briefing enthält daher konkrete Empfehlungen für Politik und Verwaltung. Dazu gehören insbesondere:

* die Schaffung einer unabhängigen, multiprofessionellen Begutachtungsstelle,
* die Bündelung von Zuständigkeiten und die Vermeidung von Mehrfachbegutachtungen,
* ein menschenrechtsbasiertes Begutachtungsmodell mit Fokus auf Teilhabebarrieren und Unterstützungsbedarf,
* bundesweit einheitliche Qualitätsstandards und verpflichtende Schulungen für Gutachter:innen,
* barrierefreie Verfahren einschließlich Dolmetschung, Leichter Sprache und der Möglichkeit, Begleitpersonen beizuziehen,
* der Verzicht auf nicht unbedingt notwendige Wiederbegutachtungen,
* unabhängige Beschwerdestellen und ein systematisches Monitoring der Begutachtungspraxis.

BÜROKRATIEABBAU UND MENSCHENRECHTE GEHÖREN ZUSAMMEN

Die Behindertenanwältin sieht in einer grundlegenden Reform des Begutachtungssystems nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, sondern auch eine Chance für einen wirksamen Bürokratieabbau.

„Ein modernes Begutachtungssystem schafft mehr Teilhabe und gleichzeitig weniger Bürokratie. Werden Verfahren besser koordiniert, Begutachtungen gebündelt und Zuständigkeiten klar geregelt, profitieren davon sowohl Menschen mit Behinderungen als auch die Verwaltung. Menschenrechte und effiziente Verwaltung sind kein Widerspruch, sondern bedingen oft einander“, so Steger.

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen hat das Policy Briefing den zuständigen Bundes- und Landesministerien sowie weiteren Entscheidungsträger übermittelt und erklärt sich bereit, die Umsetzung der vorgeschlagenen Reformen aktiv zu begleiten.

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Mag.a Christine Steger
Telefon: 066478761504
E-Mail: office@behindertenanwaltschaft.gv.at

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