Streichung der Förderung für ZARA: Behindertenanwältin warnt vor Rückschritt für Antirassismus und Schutz vor digitaler Diskriminierung

Beratungsstopp für neue Fälle und drohende Schließung schwächen zentrale Strukturen gegen Rassismus und intersektionale Diskriminierung

Die Entscheidung von Frau Bundesministerin Claudia Bauer, die Förderung der Beratungsstelle #GegenHassimNetz, angesiedelt beim Verein ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit), einzustellen, gibt aus Sicht der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, Anlass zu großer Besorgnis.

Die Beratungsstelle #GegenHassimNetz stellt eine zentrale bundesweite Anlaufstelle gegen Hass im Netz dar und bildet durch die Einbettung im Verein ZARA zugleich einen wesentlichen Bestandteil der Antirassismusarbeit in Österreich. Sie bietet niederschwellige, kostenlose Beratung, dokumentiert Vorfälle systematisch und unterstützt rechtlich sowie psychosozial.

Mit der Streichung der Förderung durch das Bundeskanzleramt wird diese essenzielle Struktur jedoch akut gefährdet. Laut ZARA können für neue Fälle derzeit keine Beratungsleistungen mehr angeboten werden, bestehende Fälle werden nur noch eingeschränkt betreut. Ohne rasche Finanzierung droht bis Juni die vollständige Einstellung des Angebots.

„Die Einstellung der Förderung trifft eine der wichtigsten Einrichtungen in der Bekämpfung von Rassismus und digitaler Gewalt. Dass diskriminierte Menschen aktuell keine Beratung mehr für neue Fälle erhalten, ist ein alarmierender Rückschritt im Opferschutz,“ betont Steger.

Besonders problematisch ist dies für Menschen mit Behinderungen, die im digitalen Raum noch immer häufig Ziel von Hassrede und Diskriminierung sind, sowie Menschen mit intersektionalen Diskriminierungserfahrungen, zum Beispiel an der Schnittstelle von Rassismus und Ableismus. Der Wegfall einer spezialisierten Beratungsstelle bedeutet nicht nur weniger Unterstützung im Einzelfall, sondern auch einen Verlust an Sichtbarkeit dieser Diskriminierungsformen.

Die Entscheidung trifft den Verein ZARA zudem in seiner Existenz. Die Finanzierung der Beratungsstelle hat einen wesentlichen Teil der Tätigkeit ausgemacht, wodurch nun massive Einschnitte bis hin zur möglichen Schließung drohen. Eine solche Schließung hätte weitreichende Konsequenzen für die Antidiskriminierungsarbeit in Österreich. ZARA ist eine zentrale Akteurin in der Dokumentation und Bekämpfung von Rassismus und intersektionaler Diskriminierung. Der Wegfall dieser Strukturen würde bedeuten, dass rassistische Vorfälle, insbesondere im digitalen Raum, weniger systematisch erfasst werden, diskriminierte Menschen weniger spezialisierte Unterstützung erhalten und wichtige zivilgesellschaftliche Expertise verloren geht. Gerade bei intersektionalen Diskriminierungsformen, etwa an der Schnittstelle Behinderung und Herkunft, droht damit eine weitere Unsichtbarmachung und unzureichende Berücksichtigung in politischen Maßnahmen.

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen appelliert daher eindringlich an die zuständigen politischen Entscheidungsträger:innen, die Förderentscheidung zu überdenken und die nachhaltige Finanzierung von spezialisierten Beratungsangeboten im Bereich Hass im Netz und Antirassismus sicherzustellen.

„Ein wirksamer Diskriminierungsschutz endet nicht im analogen Raum. Gerade im digitalen Umfeld braucht es verlässliche und spezialisierte Unterstützungsstrukturen. Zudem muss Rassismus weiterhin konsequent sichtbar gemacht und bekämpft werden. Die aktuelle Entwicklung schwächt den Schutz von diskriminierten Personen in einem besonders sensiblen Bereich, der zunehmend an Bedeutung gewinnt,“ so Steger.

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Mag.a Christine Steger
Telefon: 066478761504
E-Mail: office@behindertenanwaltschaft.gv.at

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