20 Jahre Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz: Parlament zieht Bilanz und diskutiert Handlungsbedarf

Festveranstaltung nimmt Teilhabe, Diskriminierungsschutz und Barrierefreiheit in den Fokus

Der aktuelle Stand des Diskriminierungsschutzes und der Inklusion von Menschen mit Behinderungen stand heute im Mittelpunkt einer Festveranstaltung im Parlament. Anlass dafür war das diesjährige 20-jährige Jubiläum des Inkrafttretens des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes im Jahr 2006. Die Rednerinnen und Redner reflektierten die Errungenschaften durch die damalige gesetzliche Neuerung und diskutierten mögliche Maßnahmen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern. So hob Nationalratspräsident Walter Rosenkranz in seiner Eröffnung die Verantwortung des Parlaments für den Abbau von Barrieren und die Förderung von Inklusion hervor. Sozialministerin Korinna Schumann betonte die Errungenschaften durch das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und sah weiteren Handlungsbedarf, um Diskriminierungen weiter abzubauen und eine „voll-inklusive“ Gesellschaft zu ermöglichen.

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen Christine Steger unterstrich dies und zählte sechs Punkte auf, die zu einer entsprechenden Verbesserung beitragen könnten. Besonderes Potenzial sah sie unter anderem in der Umsetzung der neuen EU-Gleichbehandlungsrichtlinien. Damit könnten bestehende Schutzlücken geschlossen und die Zersplitterung des Gleichbehandlungsrechts zwischen Bundesländern und Bund überwunden werden.

In der anschließenden Podiumsdiskussion zogen die Abgeordneten Christian Ragger (FPÖ), Heike Eder (ÖVP), Verena Nussbaum (SPÖ), Fiona Fiedler (NEOS) und Ralph Schallmeiner (Grüne) Bilanz über 20 Jahre Behindertengleichstellungsgesetz und diskutierten über aus ihrer Sicht notwendige Reformschritte, insbesondere was etwa den bisher noch nicht realisierten Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch angeht.

ROSENKRANZ: PARLAMENT HAT BESONDERE VERANTWORTUNG, BARRIEREN ABZUBAUEN

Eine demokratische Gesellschaft zeige ihre Stärke darin, wie sie jenen begegnet, die auf Unterstützung, Rücksichtnahme und echte Teilhabe angewiesen sind, sagte heute Nationalratspräsident Walter Rosenkranz in seinen Eröffnungsworten. Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sei vor 20 Jahren ein entscheidender Schritt gewesen. Damit sei ein klares gesellschaftspolitisches Bekenntnis zur Würde des Menschen, zur gleichberechtigten Teilhabe und zu einem Österreich, das niemanden ausschließt, verbunden gewesen. Der Weg der Inklusion sei damit aber nicht abgeschlossen, sondern eine gemeinsame laufende Aufgabe. Das Parlament habe hier eine besondere Verantwortung, Barrieren abzubauen, damit Menschen nicht mehr behindert werden. So sei mit der Sanierung des Parlamentsgebäudes das Ziel verfolgt worden, dieses für alle Menschen zugänglich und selbstbestimmt nutzbar zu machen. Inklusion bedeute dabei nicht bloß eine technische Anpassung, sondern, dass alle Menschen gleichberechtigt ihren Platz in der Demokratie haben. Alle Besucherinnen und Besucher des Parlaments sollen dieselbe Chance haben, Demokratie zu erleben, zu verstehen und mitzugestalten, betonte Rosenkranz. Das Parlament öffne sich damit nicht nur architektonisch, sondern auch in seinem innersten Selbstverständnis im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern.

BUNDESMINISTERIN SCHUMANN: DISKRIMINIERUNGEN WEITER ABBAUEN

Man könne mit Stolz auf das zurückblicken, was bereits erreicht wurde, man sei aber bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen noch nicht dort, wo man gerne sein möchte, erklärte die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Korinna Schumann, in ihrer Rede. Es gelte daher daran zu arbeiten, Diskriminierungen weiter abzubauen, die gesellschaftliche Teilhabe voranzutreiben und eine „voll-inklusive“ Gesellschaft zu ermöglichen. Der Kampf gegen Diskriminierung könne nur gemeinsam mit der „Community“, mit starken gesetzlichen Grundlagen und mit wirksamen Instrumenten zur Rechtsdurchsetzung gelingen. Dazu zähle insbesondere das Schlichtungsverfahren, das beim Sozialministeriumsservice angesiedelt einen niederschwelligen Zugang zum Recht ermögliche.

Vor 20 Jahren sei die Situation von Menschen mit Behinderungen eine andere als heute gewesen. Mit dem Behindertengleichstellungspaket und dem darin enthaltenen Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, dem Behinderteneinstellungsgesetz und dem Bundesbehindertengesetz sei ein wichtiger Schritt zur Verbesserung gesetzt worden. So sei das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderungen im täglichen Leben sowie das Schlichtungsverfahren gesetzlich verankert und der Schutz vor Diskriminierungen in der Arbeitswelt gestärkt worden. Ebenso wurde die Grundlage für die Tätigkeit der Behindertenanwältin beziehungsweise des Behindertenanwalts geschaffen.

BEHINDERTENANWÄLTIN STEGER: FÜR TATSÄCHLICHE GLEICHSTELLUNG IST WEITERES ENGAGEMENT NOTWENDIG

Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz sei vor 20 Jahren ein Paradigmenwechsel erfolgt und Diskriminierung aufgrund von Behinderungen sei damit erstmals in allen Bereichen der Bundeszuständigkeit rechtlich greifbar, überprüfbar und einklagbar geworden, erklärte die Behindertenanwältin Christine Steger in ihrer Festrede. In den vergangenen 20 Jahren habe sich das Bewusstsein in Unternehmen, Behörden und der Gesellschaft spürbar verändert. Barrierefreiheit werde heute zunehmend nicht mehr als Sonderforderung, sondern als Qualitätsmerkmal einer offenen und modernen Gesellschaft verstanden.

Damit aus einer formellen Gleichberechtigung eine tatsächliche und vollständige Gleichstellung und -behandlung aller Menschen mit Behinderungen wird, brauche es weiteres Engagement, forderte Steger. Dazu sei für sie die Umsetzung von sechs Punkten zentral. So könnten Menschen, die wegen ihrer Behinderungen diskriminiert werden, derzeit zwar einen Schadenersatz aber nicht die Beseitigung der Diskriminierung einklagen, kritisierte sie das Fehlen eines Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs. Weiters müsste das oftmals abschreckende Prozesskostenrisiko durch strukturelle Reformen des Verfahrensrechts reduziert werden. Ebenso brauche es eine Weiterentwicklung des Rechtsschutzes für Menschen mit Behinderungen, bei der insbesondere Erfahrungen intersektionaler Diskriminierung Rechnung getragen würde. Das Schlichtungsverfahren sei grundsätzlich ein „sehr sinnvolles“ Instrument, in solchen Fällen stoße es aber an seine Grenzen und biete nicht das passende Setting für betroffene Personen.

Hinsichtlich der neuen europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien mahnte Steger eine ambitionierte nationale Umsetzung ein. Damit könnten bestehende Schutzlücken geschlossen und die Zersplitterung des österreichischen Gleichbehandlungsrechts zwischen Bundesländern und Bund überwunden werden. Handlungsbedarf sah Steger auch bei den Behindertenvertrauenspersonen, die rechtlich und institutionell mit Personalvertretungen und Betriebsräten gleichgestellt werden sollten. Im Bereich der Österreichischen Gebärdensprache sprach sich die Behindertenanwältin für eine ernsthafte Anerkennung mit verbindlichen Standards in Bildung, Beruf und Verwaltung aus. So mangle es unter anderem an genügend und entsprechend qualifizierten Lehrkräften, an ausreichenden Dolmetschangeboten und an inklusiven Bildungsstrukturen, kritisierte sie.

ÜBERPARTEILICHE EINIGKEIT ÜBER WEITEREN HANDLUNGSBEDARF

In der anschließenden Podiumsdiskussion würdigten alle Diskussionsteilnehmer die erzielten Fortschritte, sahen jedoch zugleich noch erheblichen Handlungsbedarf. So sprach etwa Ragger von wichtigen Erfolgen seit Inkrafttreten des Gesetzes, betonte jedoch unter Verweis auf den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung, dass Gleichstellung noch nicht ausreichend verwirklicht sei. Kritik übte er am föderalen System, das aus seiner Sicht zu unterschiedlichen Entwicklungen in den Bundesländern geführt habe. Er sprach sich für bundesweit einheitliche Standards aus und verwies auf europäische Projekte zur Inklusion und Assistenz für Menschen mit Behinderungen. Als wichtige nächste Schritte nannte er insbesondere einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch bei Diskriminierungen.

Auch ÖVP-Abgeordnete Heike Eder sah zwar große Fortschritte, zeigte jedoch auch eine aus ihrer Sicht weiterhin bestehende Lücke zwischen gesetzlichen Ansprüchen und der Lebensrealität vieler Betroffener auf. Anhand persönlicher Erfahrungen schilderte sie Situationen mangelnder Barrierefreiheit im Alltag. Entscheidend sei, dass gesetzlich verankerte Rechte tatsächlich bei den Menschen ankommen. Neben einem Beseitigungsanspruch sprach sich Eder vor allem für verstärkte Bewusstseinsbildung und Prävention aus.

SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum bezeichnete das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz als „bedeutenden menschenrechtlichen Fortschritt“, der heute als „Selbstverständlichkeit“ gelte. Durch das Gesetz habe sich der Blick auf Menschen mit Behinderungen grundlegend gewandelt: Menschen seien nicht behindert, sondern würden durch Barrieren behindert werden. Kritisch äußerte sich Nussbaum über aus ihrer Sicht weiterhin stark medizinisch geprägte Begutachtungs- und Arbeitsfähigkeitsmodelle und unterstrich die Verantwortung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Besondere Bedeutung maß sie inklusiver Bildung als Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben bei.

NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler sprach ebenfalls von einem wichtigen Anlass zum Feiern, ortete jedoch Reformbedarf, insbesondere beim Rechtsschutz und bei der Durchsetzung bestehender Ansprüche. Schlichtungsverfahren seien zwar ein wichtiges Instrument, würden aber nicht in allen Fällen ausreichen. Auch Fiedler sprach sich für einen Beseitigungsanspruch aus und sah weiterhin großen Bedarf an Bewusstseinsbildung im Umgang mit Diskriminierung.

Auch Ralph Schallmeiner von den Grünen sah den Weg zur Gleichstellung keineswegs als abgeschlossen an. „Blinde Flecken“ im Gesetz bestünden laut ihm insbesondere hinsichtlich „intersektioneller Diskriminierung“, etwa von Menschen mit Behinderungen und Migrationshintergrund. Zudem sprach sich Schallmeiner für niederschwellige Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung sowie für bundesweit einheitliche Standards anstelle föderaler Unterschiede aus.(Schluss) pst/wit

HINWEIS: Fotos dieser Veranstaltung sowie eine Nachschau auf vergangene Veranstaltungen finden Sie im Webportal des Parlaments . Die Veranstaltung wurde live in der Mediathek des Parlaments übertragen und ist dort als Video-on-Demand abrufbar.

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