WKÖ-Smuk: Fassungslosigkeit des Onlinehandels über Paketsteuer-Beschluss im Nationalrat

Finanzielle Belastung für Konsument:innen und Handel ist enorm – rechtliche Bedenken gegen die Maßnahmen steigen

Aufgrund der breiten und klaren Kritik an der Paketsteuer in den vergangenen Monaten bestand bei Branchenvertreter des Onlinehandels in der Wirtschaftskammer bis zuletzt die Hoffnung, dass das Finanzministerium noch erkennt, welchen Schaden diese Maßnahme anrichten wird. Leider vergeblich: Die Paketsteuer wurde trotz massiver Kritik von Wirtschaftsvertretern, Konsumentenschutzverbänden und Gewerkschaften zum Nachteil von Unternehmen und Konsument:innen beschlossen.

„Die Art und Weise dieser Gesetzgebung lässt uns fassungslos und besorgt zurück. Dass man eine gesamte Branche in wirtschaftlichen Krisenzeiten derart unreflektiert belastet, nur um eigene fehlgeschlagene Prestigeprojekte gegenzufinanzieren, ist für uns unverständlich und erschüttert unser Vertrauen massiv“, so Alexander Smuk, Berufsgruppensprecher des Versand- und Internethandels der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Hinzu kommt, dass die tatsächliche Belastung der Konsument:innen noch höher ausfallen wird als vielfach angenommen, da auf die Paketsteuer in den meisten Fällen zusätzlich 20 Prozent Umsatzsteuer aufgeschlagen werden müssen. Auch davor haben Branchenvertreter der WKÖ wiederholt gewarnt. „Die finanzielle Belastung für Konsument:innen fällt somit noch höher aus als ursprünglich befürchtet und auch der finanzielle Schaden, die Bürokratie und der Verlust an Wettbewerbsfähigkeit für Handelsunternehmern ist noch größer als befürchtet“, so Smuk.

Die Absurdität der Maßnahme zeigt sich an einem Beispiel: In vielen Fällen ist nun allein die Umsatzsteuer auf die Paketsteuer höher als die Entlastung, die sich aus der Umsatzsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel ergibt.

Gleichzeitig wachsen die rechtlichen Bedenken gegen die Zulässigkeit der Maßnahme. Immer mehr Experten sind der Ansicht, dass es nur eine Frage der Zeit sei, bis das Gesetz ohnehin wieder gekippt wird; dies auch und insbesondere wegen groben potenziellen Verstößen gegen EU-Recht. Bis das Gesetz jedoch tatsächlich aufgehoben werden sollte, kostet es Unternehmen, Konsument:innen und aufgrund der drohenden Verfahren auch den Staat enorm viel (Steuer-) Geld.

„Unsere letzte Hoffnung ist nun, dass Brüssel diesem Vorhaben vor dem nationalen Geltungsbeginn im Oktober noch einen Riegel vorschiebt. Auf europäischer Ebene zeigt man sich angesichts dieses österreichischen Alleingangs bereits massiv besorgt“, so Smuk abschließend. (PWK342/DFS)

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