FPÖ – Stefan: Mit der Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft gibt Österreich ein Stück seiner Souveränität ab!

Wien (OTS) – Das Gesetzespaket zur Europäischen Staatsanwaltschaft, kurz EUStA-DG, dient der Durchführung einer europäischen Verordnung. „ÖVP, Grüne, SPÖ und NEOS winken diese Europäische Staatsanwaltschaft durch. Das Gesetz ist aber eine weitere Einschränkung der Souveränität der jeweiligen Mitgliedsstaaten. Aus diesem Grund setzen fünf EU-Staaten diese Verordnung übrigens nicht um. Dazu kommt: Diese neue Behörde unterliegt weder einer politischen noch einer demokratischen Kontrolle. Die Einbeziehung des Rechtsschutzbeauftragten ist ausdrücklich nicht vorgesehen, was eine Einschränkung bei den Grundrechten bedeutet. Darüber hinaus sind die Kompetenzen der EUStA derart schwammig formuliert, dass sie über kurz oder lang deutlich ausgeweitet werden können. Und eine Frage stellt sich grundsätzlich: Wozu braucht es diese neue Behörde überhaupt, wenn sämtliche Straftatbestände, um die es geht, ohnehin innerstaatlich geregelt sind und im Fall des Falles länderübergreifende Ermittlungen geübte Praxis sind. Offensichtlich ist es das Ziel, die Kompetenzen der Mitgliedsstaaten auch im Bereich der Justiz scheibchenweise auszuhöhlen“, sagte heute FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan im Zuge der heutigen gemeinsamen Pressekonferenz mit Klubobmann NAbg. Herbert Kickl und FPÖ-EU-Sprecherin NAbg. Petra Steger.

Die Einrichtung der Europäische Staatsanwaltschaft bedeute eine Kompetenzverschiebung der Strafverfolgung auf die EU-Ebene, dieses „An-sich-ziehen“ der Strafverfolgung habe zur Folge, dass Ermittlungsverfahren den österreichischen Ermittlungsbehörden, den Staatsanwaltschaften, entzogen würden. Da der Kompetenzbereich der Europäischen Staatsanwaltschaft aber dermaßen vage definiert sei und vom Europäischen Gerichtshof bei Konflikten tendenziell eine weitreichende Auslegung der EUStA-Verordnung zu erwarten sei, stehe zu befürchten, dass sehr viele Kompetenzen zur EUStA wandern. „Im Grunde ist die Europäische Staatsanwaltschaft für alles zuständig, was den finanziellen Interessen der EU zuwiderläuft, das heißt, was zu Mindereinnahmen des jeweiligen Mitgliedsstaates führt. Mehrwertsteuerbetrug ist davon zum Beispiel bereits umfasst“, warnte Stefan und weiter: „Teile der Justiz auszulagern, ist ein gewaltiger Systembruch. Es ist ernüchternd wie leichtfertig, Österreich sich seine Souveränität einschränken lässt – und dafür auch noch die Kosten trägt. Denn die Aufwendungen für diese neue Behörde sind vom jeweiligen Mitgliedsstaat zu tragen.“

„Würden all diese Einschränkungen unserer Souveränität, die in den vergangenen Jahren bis heute vollzogen wurden und werden, auf einmal stattfinden, müsste wegen der Aushöhlung der Souveränität und der Grundprinzipien der Bundesverfassung eigentlich eine verpflichtende Volksabstimmung abgehalten werden“, betonte Stefan.

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