ÖAMTC: Welche Corona-Bestimmungen in beliebten Reise-Ländern aktuell gelten

Oftmals umfangreiche Maskenpflicht vor Ort – stets kurzfristig über Regeln erkundigen

Wien (OTS) – Die Hauptreisezeit ist in vollem Gange und viele haben ihren Urlaub noch vor sich. „Die Covid19-Pandemie sorgt nach wie vor für besondere und vor allem sich kurzfristig ändernde Maßnahmen, über die man sich vor Reiseantritt in jedem Fall informieren muss“, rät ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner. So gilt beispielsweise seit Anfang dieser Woche eine Reisewarnung (Stufe 6) für das spanische Festland. Ausgenommen davon sind die Balearen und die Kanaren. Auf den Inseln besteht allerdings eine umfassende Maskenpflicht. „Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist praktisch überall außerhalb des eigenen Hotelzimmers Pflicht – und zwar auch dann, wenn der Sicherheitsabstand zu anderen Personen gewahrt werden kann“, erklärt Renner. „Abnehmen darf man die Maske jedoch am Strand, am Pool, beim Essen und Trinken, beim Sport und in der Natur außerhalb von Ortschaften.“ Wer sich nicht an die Maskenpflicht in Spanien hält, riskiert eine Strafe von 100 Euro. Die Expertin des Mobilitätsclubs kennt weitere „Corona-Regeln“ für ausgewählte, beliebte Sommerreiseziele:

* Kroatien: Bisher mussten Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden. Nun wurde die Pflicht auf bestimmte öffentliche Räume ausgeweitet: So müssen in Geschäften und Einkaufszentren sowohl Kunden als auch Beschäftigte eine Maske tragen. Im Gastgewerbe gilt die Maskenpflicht nur für das Personal. Auch in sämtlichen Gesundheitseinrichtungen wie Apotheken oder Ambulanzen sind Masken ein Muss. In Kroatien sind bei Missachtung der „Corona-Regeln“ Strafen zwischen 1.050 und 15.800 Euro möglich.

* Italien: Die Maskenpflicht gilt in Italien aktuell in öffentlichen Verkehrsmitteln und in geschlossenen öffentlichen Räumen. Wer im Sommer nach Süditalien reisen möchte, sollte wissen: Die Behörden der süditalienischen Region Kampanien haben die Strafen für Maskenmuffel deutlich verschärft. Wer dort in geschlossenen Räumen oder im öffentlichen Nahverkehr keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, riskiert eine Geldstrafe von 1.000 Euro.

* Griechenland: Hier wurden aufgrund gestiegener Corona-Infektionszahlen die Einreisebestimmungen verschärft. Auf dem Landweg Einreisende müssen ab 17. August einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Außerdem gelten aktuell umfangreiche Einschränkungen für viele Urlaubsregionen und Städte: So müssen Tavernen, Bars und Discos in beliebten Regionen wie z. B. Kreta, Santorin und Mykonos um 24.00 Uhr schließen.

* Frankreich: In zahlreichen französischen Städten gilt an besonders stark frequentierten Orten auch im Freien eine Maskenpflicht – darunter Paris, Nizza, Marseille und La Rochelle. In der französischen Hauptstadt sind davon vor allem die Ufer der Seine sowie touristische Sehenswürdigkeiten, Märkte und Einkaufsstraßen betroffen. Landesweit gilt außerdem eine Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Räumen, wie z. B. Museen. Bei Missachtung der Maskenpflicht droht eine Strafe von 135 Euro.

Wo 14 Tage Quarantäne statt Urlaub Vorschrift sind – Urlaubsservice des Mobilitätsclubs mit stets aktuellen Reise-Infos

„Reisen ins Baltikum, nach Irland und Island sind derzeit nur eingeschränkt möglich. Denn als österreichischer Reisender muss man sich bei der Einreise in eines der Länder in 14-tägige Quarantäne begeben“, erklärt Renner. „Die Rückreise nach Österreich ist allerdings ohne Einschränkungen möglich.“ Übrigens: Finnland ist das einzige Land in Europa, in dem es ein konkretes Einreiseverbot für österreichische Touristen gibt.

Eine Übersicht zu sämtlichen Reisebeschränkungen findet man im ÖAMTC-Urlaubsservice unter www.oeamtc.at/urlaubsservice. Dort gibt es auch eine interaktive Europa-Karte, die für die einzelnen Länder stets aktuell zeigt, ob die Einreise möglich ist und ob eine Quarantäne bei der Rückreise zu beachten ist.

ÖAMTC
Öffentlichkeitsarbeit
+43 (0)1 71199-21218
kommunikation@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender

Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.