Österreich wird von UN-Ausschuss gegen Folter aufgefordert:

Gesetzlicher Schutz von intergeschlechtlichen Kindern muss kommen

Am 10.5.2024 veröffentlichte der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) neue Empfehlungen an Österreich zum Schutz von intergeschlechtlichen Menschen. Im Punkt 42 und 43 seiner „Concluding Observations“ spricht sich das Gremium der Vereinten Nationen für eine gesetzliche Regelung aus, die gesundheitlich nicht notwendige Behandlungen an Kindern untersagt. Außerdem empfiehlt der Ausschuss, dass Betroffene solcher Behandlungen entschädigt werden und Beratungs- und Unterstützungsstrukturen geschaffen werden sollen. Diese Empfehlungen knüpfen an jene des CAT aus 2015 an, durch die Österreich ebenfalls aufgefordert wurde, den Schutz von intergeschlechtlichen Menschen vor schädlichen Eingriffen sicher zu stellen. Dies hat Österreich bis heute nicht umgesetzt!
VIMÖ hat im Rahmen des Verfahrens einen Alternativbericht an den UN-Ausschuss  übermittelt, in dem die in Österreich gängigen Praktiken wissenschaftlich erfasst wurden. Der Bericht zeigt, dass es mehr als 1.000 Krankenhausentlassungen pro Jahr von Kindern und Jugendlichen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale gibt und dass davon ausgegangen werden kann, dass viele Operationen durchgeführt wurden, die als IGM (Intersex Genital Mutilation) einstufbar sind. Bei der Anhörung am 17.4.2024 hat Österreich zugegeben, dass diese Operationen weiterhin stattfinden. Außerdem wurde auf gesetzliche Regelungen verwiesen, die Minderjährige vor solchen Eingriffen schützen sollten. „Das Problem der gesetzlichen Regelungen bis dato ist, dass Intergeschlechtlichkeit nicht darin berücksichtigt oder so wie im Strafrecht sogar ausgenommen ist. Sie sind daher nicht ausreichend, um intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche vor schädlichen Behandlungen zu schützen.“, so Magdalena Klein, Vize-Obmensch von VIMÖ.

Tinou Ponzer, VIMÖ: +4373228700200
Luan Pertl, VIMÖ: +436763036149

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