ARBÖ: Neue Regeln für Nutzung der E-Scooter

Mit 1. Mai treten Teile der 36. StVO. Novelle in Kraft: Veränderungen gibt es für die Benützung und bei der Ausstattung von E-Scooter.

Mehr als 2000 Unfälle mit Personenschaden passieren jedes Jahr im Zusammenhang mit der Nutzung von E-Scootern. Daher sah sich der Gesetzgeber veranlasst, bei den gesetzlichen Regelungen nachzuschärfen, um den Betrieb der E-Scooter sicherer zu machen. Am 1. Mai ist es soweit, ab diesem Tag gelten die neuen Regelungen.

AUSSTATTUNG VON E-SCOOTERN:

Alle E-Scooter müssen künftig folgende Ausstattungsmerkmale aufweisen:

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Wirksame Bremsvorrichtung

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Vorrichtung zur Abgabe akustischer Warnsignale wie Hupe oder Klingel

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Blinker, die an den Enden der Lenkstange montiert sind.

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Scheinwerfer mit weißem Licht

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Rückleuchte mit rotem Licht

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Weiße, nach vorne wirkende Rückstrahler

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Rote, nach hinten wirkende Rückstrahler

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Gelbe oder orangene, zur Seite wirkende Rückstrahler

Nicht nur die Ausstattungsmerkmale der E-Scooter wurden verschärft, auch bei der erlaubten Nutzung gelten ab 1. Mai neue Regelungen.

NUTZUNG DES E-SCOOTERS:

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Bis zum 16. Lebensjahr gilt künftig eine Helmpflicht.

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Die Nutzung von E-Scootern ist ausschließlich allein erlaubt, „Fahrgemeinschaften“ von zwei oder mehr Personen auf einem E-Scooter sind somit verboten.

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Es dürfen keine Güter mehr transportiert werden. Ausgenommen davon sind kleine Behältnisse, die zur Aufbewahrung des Helms dienen. Nicht erlaubt ist zudem das Ziehen eines Anhängers. Das Transportverbot gilt auch für Rücksäcke oder Taschen auf der Lenkstange.

* Kinder unter 12 Jahren (ab 9 Jahren, wenn sie im Besitz eines Radfahrausweises sind) dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur unter Aufsicht einer Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, mit E-Scootern fahren
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0,5 Promille-Grenze

Die Neuerungen, insbesondere die Helmpflicht für Kinder und Jugendliche werden vom ARBÖ begrüßt, wie Sebastian Obrecht, ARBÖ-Pressesprecher ausführt: „Kinder und Jugendliche sind besonders schützenswert. Gerade die elektrisch bestrieben Scooter sind bei den jungen Verkehrsteilnehmern sehr beliebt, weshalb die Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit wichtig sind. Bei der Helmpflicht hätten wir uns eine weitreichendere Pflicht gewünscht, da so schwere Kopfverletzungen am Ehesten vermieden werden können. Wir plädieren daher an alle E-Scooter-Nutzer einen Helm aufzusetzen.“

ARBÖ-Presseabteilung
Sebastian Obrecht
Telefon: +43 664 60 123 244
E-Mail: sebastian.obrecht@arboe.at

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