Servicekosten doppelt verrechnet: AK Kärnten holt hunderte Euro für Mieter:innen zurück
AK-Präsident Günther Goach: „Dieser Fall zeigt, wie wichtig die Kontrolle der jährlichen Abrechnungen ist.“
Ein Mieter wandte sich hilfesuchend an die AK Kärnten, nachdem er im Jahr 2025 die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2023 erhalten hatte. „Die darin enthaltene Nachforderung von 413,87 Euro war rechtlich bereits verfristet“, erklärt Michael Tschamer, Referatsleiter Mietrecht & Wohnen. Doch damit nicht genug: Bei der genauen Analyse der Unterlagen fiel auch auf, dass sich die Servicekosten für die Heizung im Folgejahr 2024 ohne ersichtlichen Grund mehr als verdoppelt hatten. Die fachliche Prüfung ergab einen schweren Fehler im System der Vermietergesellschaft. Tschamer: „Es wurden sowohl monatliche Dauerrechnungen als auch eine zusätzliche Jahresrechnung für dieselbe Wartung verbucht. Eine Doppelverrechnung, die ohne genaue Belegeinsicht kaum aufgefallen wäre.“
ERFOLG FÜR DIE HAUSGEMEINSCHAFT
Konkret wurden monatliche Beträge von netto 169,12 Euro verrechnet, während im November 2024 zusätzlich eine Jahresrechnung über 2.029,44 Euro in die Abrechnung einfloss. Nach AK-Intervention räumte die Vermietergesellschaft den Fehler ein. Neben der erfolgreichen Rückholung der verfristeten Nachforderung von 413,87 Euro für den betroffenen Mieter wurde durch die Korrektur der Doppelverrechnung auch ein Sieg für die gesamte Hausgemeinschaft errungen. Alle Bewohner:innen erhalten die zu viel gezahlten Anteile zurück, auch jene, die den Fall nicht selbst gemeldet hatten. Am Beispiel einer Wohnung mit einer Fläche von knapp 80 Quadratmetern zeigt sich die Tragweite der Korrektur: Hier erhalten die Mieter:innen eine zusätzliche Brutto-Gutschrift von rund 160 Euro.
KONTAKT ZUM REFERAT MIETRECHT & WOHNEN: mietrecht@akktn.at oder 050 477-2001
Mirela Nowak-Karijasevic
Arbeiterkammer Kärnten
Öffentlichkeitsarbeit
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