Bundesrat besiegelt Unterstützungsfonds für Alleinerziehende

Einhellige Zustimmung für Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson bei medizinischen Begutachtungen

Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher, die für ihre Kinder weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss erhalten, sollen künftig eine monatliche Unterstützung von rund 240 Ꞓ pro Kind bekommen. Gleiches gilt für Alleinerziehende, deren Kindern wegen fehlender Versicherungszeiten des verstorbenen Elternteils keine Halbwaisenrente zusteht oder wenn die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen unzumutbar ist, etwa weil eine Frau wegen häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus geflüchtet ist. Außerdem soll von Gewalt betroffenen Frauen in besonderen Härtefällen eine ergänzende Starthilfe in Form einer Einmalzahlung von bis zu 4.000 Ꞓ gewährt werden können. Der Bundesrat stimmte heute mehrheitlich für die entsprechende Regierungsvorlage zur Einrichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende, der jährlich mit bis zu 35 Mio. Ꞓ dotiert werden sollen.

Einhellige Zustimmung erhielt zudem eine von den Koalitionsparteien vorgelegte Sozialversicherungsnovelle, mit der ab 1. September ein Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson bei sämtlichen medizinischen Begutachtungen verankert wird. Eine analoge Regelung wird es darüber hinaus für ärztliche Untersuchungen im Auftrag des Sozialministeriumsservice sowie im Bereich des Sozialentschädigungsrechts geben.

UNTERSTÜTZUNGSFONDS FÜR ALLEINERZIEHENDE

Voraussetzung für Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Alleinerziehende ist laut Gesetzentwurf, dass eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Heuer sind das 2.768 Ꞓ netto. Familienbeihilfe und weitere Familienleistungen wie Kinderbetreuungsgeld und Kinderabsetzbetrag sind dabei nicht anzurechnen. Geleistet werden sollen die Zuwendungen grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes, ein Bezug darüber hinaus ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Unterstützungsleistung ist jedes Jahr neu zu beantragen. Umstände, die sich auf die Zuerkennung von Zuwendungen auswirken, müssen innerhalb von 21 Tagen gemeldet werden. Auch längere Aufenthalte im Ausland sind meldepflichtig. Ziel des Vorhabens ist die Beseitigung sozialer Notlagen. Potenziell geht es den finanziellen Erläuterungen zufolge um rund 13.300 Kinder und junge Erwachsene, wobei das Sozialressort im Hinblick auf die vorgesehene Einkommensgrenze mit 12.400 Zuwendungsfällen rechnet.

Im Plenum erklärte Markus Steinmaurer (FPÖ/O), dass die Unterstützung für Alleinerziehende zwar grundsätzliche zu begrüßen sei. Es sei jedoch nicht nachvollziehbar, warum der Fonds -gerade angesichts der budgetären Lage – nicht ausdrücklich auf österreichische Familien beschränkt werde. Während für letztere bei den Familienleistungen gespart werde, schaffe man mit dem Fonds eine „Belohnung für Massenzuwanderung“. Auch Nikolaus Amhof (FPÖ/W) warnte vor Missbrauch und sprach von einem „weiteren Honigtopf“, an dem sich die ganze Welt bedienen könne. Dass man laut Regierungsvorlage bis zu drei Wochen im Ausland verbringen könne, ohne Anspruch auf die Zuwendungen zu verlieren, mache „sichtbar, wer mit unserem Steuergeld unterstützt werden soll“, so Amhof.

Die SPÖ-Bundesrätinnen Verena Schweiger aus Wien, Bernadette Kerschler aus der Steiermark und Claudia Arpa aus Kärnten hoben die schwierige Lage vieler Alleinerziehender hervor. Schweiger verwies auf ein deutlich höheres Armutsrisiko, dem Alleinerziehende ausgesetzt seien – neun von zehn davon seien Frauen. Der Fonds schließe daher eine für viele Betroffene „existenzielle Lücke“ und sei ein konkreter Beitrag gegen Frauen- und Kinderarmut. Arpa erklärte, dass mit dem Fonds eine langjährige Forderung von Frauenhäusern aufgegriffen werde. Alle drei SPÖ-Bundesrätinnen wandten sich zudem unter Verweis auf die Menschenrechte gegen die Kritik der FPÖ.

Auch Barbara Prügl (ÖVP/O) fand es „erschreckend“, dass die FPÖ bei Kindern anhand der Staatsbürgerschaft unterscheide. Zumal in der gegenwärtigen Regelung rund 80 % der Unterstützungsleistungen beim Unterhaltsvorschuss an österreichische Familien gehen würden. Prügl sprach vom Fonds als einem „treffsicheren Instrument“ und verwies auf die vorgesehenen Voraussetzungen wie ein Wohnsitz in Österreich, eine Einkommensgrenze sowie Melde- und Mitwirkungspflichten. Entscheidend sei die Frage, ob man eine Lücke im System bestehen lasse oder sie schließe, damit jedes Kind faire Chancen im Leben habe, so Prügl.

Elisabeth Kittl (Grüne/W) bezeichnete die vorgesehenen 35 Mio. Ꞓ zwar als wichtig, wies aber darauf hin, dass nur ein „verschwindender Bruchteil“ der etwa 360.000 armutsgefährdeten Kinder in Österreich tatsächlich erreicht werde. Viele Familien würden gerade durch die Anspruchsvoraussetzungen vom Bezug ausgeschlossen, wenn etwa geringe Unterhaltszahlungen fließen oder die Kinder nicht in klassischen Alleinerziehendenhaushalten leben. Auch die jährliche Neubeantragung des Zuschusses sah Kittl kritisch. Dennoch erklärte sie, den Fonds nicht abzulehnen. Der FPÖ warf sie „Hartherzigkeit“ und einen „Homogenisierungswahn“ vor.

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig räumte ein, dass mit dem Fonds nicht alle Probleme armutsbetroffener Familien gelöst würden. Er stelle aber eine wichtige Maßnahme zu deren Unterstützung dar und sei zudem – trotz knappen Budgets – nachhaltig finanziert. Königsberger-Ludwig verwies darauf, dass 46 % der Alleinerziehenden armuts- oder ausgrenzungsgefährdet seien und Armut auch bedeute, nicht am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. In Richtung FPÖ hielt sie fest, dass Kinder unabhängig von ihrer Herkunft ein Recht auf Teilhabe hätten und Nationalität keine Rolle spielen dürfe. Anspruch auf Leistungen hätten nur Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt und Hauptwohnsitz in Österreich, Asylwerber seien etwa nicht umfasst. Rund zwei Drittel der Alleinerziehenden in Österreich seien österreichische Staatsbürger, so Königsberger-Ludwig.

RECHTSANSPRUCH AUF MITNAHME EINER VERTRAUENSPERSON BEI MEDIZINISCHEN BEGUTACHTUNGEN

Derzeit besteht nur bei PVA-Begutachtungen im Zuge von Pflegegeldeinstufungen ein Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson. Mit der Sozialversicherungsnovelle wird ein solcher auch für medizinische Untersuchungen in Folge eines Antrags auf Gewährung einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension sowie für Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation gesetzlich festgeschrieben. Eine analoge Regelung wird es darüber hinaus für ärztliche Untersuchungen im Auftrag des Sozialministeriumservice und im Bereich des Sozialentschädigungsrechts geben. Schon jetzt war es den Erläuterungen zufolge gängige Praxis, bei derartigen Untersuchungen eine Vertrauensperson mitzunehmen, nun wird das gesetzlich verankert. Dabei geht es etwa um die Einschätzung des Grads der Behinderung für Behinderten- und Parkausweise sowie um die Gewährung von Hilfeleistungen nach dem Heeresentschädigungsgesetz, dem Impfschadengesetz und dem Verbrechensopfergesetz. Auch das Opferfürsorgegesetz und das Kriegsopferversorgungsgesetz werden mit einem gesonderten – ebenfalls einstimmig angenommenen – Gesetzesantrag einbezogen.

Sandro Beer (SPÖ/W) sprach im Plenum von einem wichtigen Schritt für Menschen, die sich bei Begutachtungen oft unter Druck gesetzt, alleingelassen oder nicht ernst genommen fühlten. Gerade bei Untersuchungsterminen, bei denen wesentliche Entscheidungen über die eigene Zukunft getroffen würden, könne eine Vertrauensperson Sicherheit geben und dabei helfen, Sachverhalte klar darzustellen, so Beer.

Der Wert einer Gesellschaft zeige sich auch daran, wie sie mit Schwächeren umgehe, betonte Klara Neurauter (ÖVP/T). Bei Begutachtungen brauche es genügend Zeit für verständliche und respektvolle Kommunikation. Davon hänge auch ab, ob ein Verfahren als fair empfunden werde. Eine Vertrauensperson könne laut Neurauter nicht nur den Betroffenen helfen, sondern auch die Begutachtungssituation insgesamt verbessern. Ernest Schwindsackl (ÖVP/St) sagte, dass Begutachtungsverfahren vor allem für ältere Menschen oft mit Unsicherheit, Anspannung und persönlicher Verletzbarkeit verbunden seien. Der neue Rechtsanspruch sei daher ein wichtiger Schritt zu mehr Fairness.

Manfred Repolust (FPÖ/St) äußerte die Zustimmung seiner Fraktion zur Novelle, da damit die Rechte von Menschen in schwierigen Lebenssituationen gestärkt würden. Begleitpersonen könnten helfen, Missverständnisse und das Gefühl zu vermeiden, einer Institution „ausgeliefert“ zu sein. Zugleich hielt Repolust fest, dass eine gesetzliche Regelung für einen respektvollen Umgang eigentlich längst überfällig gewesen wäre. Die Novelle löse zudem nicht alle strukturellen Probleme des Begutachtungswesens, die etwa Verfahrensdauer, Qualität und Objektivität der Verfahren betreffen würden.

Für Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) geht es in erster Linie um die Würde und Selbstbestimmung von Menschen in besonders vulnerablen Lebenssituationen, wie sie im Plenum ausführte. Eine Begleitperson könne laut ihr auch verhindern, dass Betroffene aufgeben, weil sie das System als „übermächtig“ empfinden. Die wichtigste Botschaft des Gesetzes sei, dass niemand solche Verfahren allein durchstehen müsse, erklärte Hauschildt-Buschberger.

Gerade in sensiblen Situationen müsse Menschen mit Respekt und Wertschätzung begegnet werden, erklärte Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig. Begutachtungen seien mit einem Machtgefälle verbunden, weshalb man „hier besonders gut hinschauen“ müsse. Daher werde auch an einer weiteren Qualitätsverbesserung der Begutachtungsverfahren gearbeitet. Die Pensionsversicherungsanstalt entwickle etwa Leitlinien und einen Verhaltenskodex für Sachverständige, Standards würden systematisch kontrolliert und in Zertifizierungslehrgängen verankert. Auch im Sozialministerium selbst würden Prozesse weiter optimiert, berichtete Königsberger-Ludwig. Kritik an einzelnen Begutachtungsverfahren würde ernst genommen, erklärte Königsberger-Ludwig und betonte zugleich die hohe Zahl an Begutachtungen sowie die verantwortungsvolle Arbeit der meisten Gutachter. (Fortsetzung Bundesrat) wit

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch Fotos von Plenarsitzungen.

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