Justizausschuss genehmigt EU-Konsumentenschutz-Vorgaben

Widerrufsbutton und Reparaturverpflichtung, ESAP-Portal soll Unternehmensunterlagen einfacher abrufbar machen

Der Justizausschuss des Nationalrats befasste sich in seiner heutigen Sitzung mit europarechtlichen Vorgaben aus dem Verbraucherschutz sowie mit der Einrichtung des ESAP-Portals zum Abruf von Unternehmensunterlagen. Das „Verbraucherrechts-Änderungsgesetz“ bringt Adaptierungen der Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen und das „Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz“ eine Reparaturverpflichtung für Gerätehersteller. Justizministerin Anna Sporrer sieht darin einen modernen Rechtsrahmen für den Verbraucherschutz in der zunehmend digitalen Wirtschaft sowie die Förderung der Kreislaufwirtschaft. Beim ESAP-Justizgesetz gehe es um mehr Transparenz und um einen einfacheren Zugang zu Unternehmensdaten in Europa.

UMSETZUNG VON EU-VERBRAUCHERRECHTEN: „WIDERRUFSBUTTON“ UND NACHHALTIGERES KONSUMVERHALTEN

Das „Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026“, das die Umsetzung von EU-Richtlinien zum Verbraucher-Rücktrittsrecht und nachhaltigem Konsumverhalten enthält, (498 d.B.) wurde einstimmig angenommen. Künftig muss für Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, eine Funktion für eine Online-Rücktrittserklärung – also ein „Widerrufsbutton“ – zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sollen Unternehmen verpflichtet werden, vor Vertragsschluss genauere Informationen über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten aller Warenarten bereitzustellen. Durch eine „harmonisierte Kennzeichnung“ soll leicht zu erkennen sein, für welche Ware eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie gilt. Auch zu Fernabsatzverträgen für Finanzdienstleistungen sollen die vorvertraglichen Informationspflichten adaptiert und erweitert werden.

Justizministerin Anna Sporrer begrüßt die Aktualisierung der Vorschriften. Der Widerrufsbutton werde die Wahrnehmung des Rücktrittsrechts erleichtern, meinte sie und betonte, dass er nicht nur für Finanzdienstleistungen, sondern für sämtliche Online-Vertragsabschlüsse gelte. Durch die harmonisierte Kennzeichnung werde Transparenz erhöht und nachhaltige Kaufentscheidungen unterstützt.

Für Daniela Gmeinbauer (ÖVP) sind die Regelungen zu begrüßen, da der Nutzen gegenüber dem Verwaltungsaufwand überwiege. Wichtig sei, dass den Unternehmen ausreichend Zeit – sechs Monate – eingeräumt wurde, um sich auf die Neuerungen einstellen zu können. Laut Muna Duzdar (SPÖ) wären die Vorgaben bis März 2026 umzusetzen gewesen. Die Informationspflichten sieht sie als einen „Fortschritt für den Konsumentenschutz“ und meinte, es sei eine gute Entwicklung, das Konsumverhalten im Sinne nachhaltiger Wirtschaft zu stärken. NEOS-Mandatarin Sophie Marie Wotschke ergänzte den Aspekt, dass nicht nur Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch die Unternehmen von einem klaren Rechtsrahmen profitieren. Die Grünen befürworten die „Verbesserungen“ ebenso, wie Alma Zadić ausführte, und die Freiheitlichen stimmten ebenfalls zu.

REPARATURVERPFLICHTUNG FÜR HERSTELLER VON WAREN WIE SMARTPHONES UND TABLETS

Um nachhaltigeren Konsum und die Kreislaufwirtschaft zu fördern, sollen EU-Vorgaben im Konsumentenschutz umgesetzt werden. Mit dem mehrheitlich angenommenen „Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz“ (530 d.B.) – nur die Grünen stimmten dagegen – sollen Hersteller bestimmter Verbraucherprodukte – beispielsweise Smartphones und Tablets oder Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen und Geschirrspüler – zur unentgeltlichen Reparatur verpflichtet werden bzw. sollen diese eine Reparatur gegen einen angemessenen Preis anbieten. Definiert werden dabei die zu reparierenden Teile und der Zeitraum der Verpflichtung, der je nach Produkt zwischen sieben und zehn Jahren ab letztem Inverkehrbringen des Modells beträgt. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass keine Gewährleistungsansprüche mehr bestehen. Die Reparaturverpflichtung des Herstellers soll entfallen, wenn eine Reparatur unmöglich ist.

Entscheidet sich der Verbraucher oder die Verbraucherin noch im Rahmen der Gewährleistung für eine Reparatur anstatt für einen Austausch der mangelhaften Ware, soll sich künftig zudem die Gewährleistungsfrist einmalig um ein Jahr, auf insgesamt drei Jahre, verlängern. Darüber hinaus soll künftig optional ein „Europäisches Formular für Reparaturinformationen“ von Reparaturunternehmen dazu verwendet werden können, in standardisierter Form bestimmte Basisinformationen zu einer Reparatur zur Verfügung zu stellen.

Justizministerin Anna Sporrer sprach von der rechtlichen Verankerung der Kreislaufwirtschaft und des Rechts auf Reparatur. Es komme dadurch zu spürbaren Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber Herstellern. Das neue europäische Formular mit Herstellerinformationen erleichtere zudem die Arbeit von Reparaturbetrieben.

Pia Maria Wieninger (SPÖ) zeigte sich ebenfalls über die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur erfreut. Damit werde die Reparatur auch preislich attraktiver gemacht und die Kreislaufwirtschaft gefördert. „Kerninstrument“ dazu sei das europäische Reparaturformular.

Da die heute beschlossene Regelung in Bezug auf die Gewährleistung eine Verschlechterung darstelle, könne seine Fraktion nicht zustimmen, betonte Lukas Hammer (Grüne). So wird diese laut dem Grünen-Mandatar von zwei auf ein Jahr verkürzt. Zudem komme es aufgrund der ersatzlosen Streichung der „Geräteretter-Prämie“ im Rahmen des Doppelbudgets zu 1,4 Mio. weniger reparierten Geräten, was einen „großen Rückschritt“ darstelle.

ESAP-JUSTIZGESETZ FÜR EINFACHEN ABRUF VON UNTERNEHMENSUNTERLAGEN

Das sogenannte ESAP-Justizgesetz (526 d.B.) soll EU-Vorgaben zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals („European Single Access Point“ – ESAP) in jenen Gesetzen umsetzen, die im Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums liegen. Der ESAP dient dazu, dass bestimmte Unternehmensunterlagen in einem einfachen und strukturierten Format unionsweit abrufbar sind. Das soll etwa die Jahres- und Konzernabschlüsse und Lageberichte von Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, bestimmte Informationen von börsennotierten Aktiengesellschaften sowie Informationen bei Betriebsübernahmen durch Beteiligungen betreffen. Damit soll ermöglicht werden, dass Entscheidungsträger, professionelle Anleger und Kleinanleger, nichtstaatliche Organisationen und andere Interessensträger fundierte, sachkundige sowie umwelt- und sozialverträgliche Investitionsentscheidungen treffen können. Als Sammelstellen der Daten in diesem Bereich sollen künftig das Justizministerium bzw. bei Übernahmen die Übernahmekommission fungieren.

Außerdem soll laut den Erläuterungen die von der Bundesregierung vorgesehene Maßnahme „Bürokratie abbauen, Wirtschaft ankurbeln“ umgesetzt werden: Für Unternehmen soll künftig eine rein elektronische Verwahrung von Unterlagen als Grundregel ermöglicht werden. Papieroriginale sollen nur noch in klar definierten Ausnahmefällen erforderlich bleiben. Bei der Abstimmung sprachen sich ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne für das ESAP-Justizgesetz aus.

Laut Justizministerin Anna Sporrer geht es beim ESAP-Gesetz um mehr Transparenz und um einen einfacheren Zugang zu Unternehmensdaten in Europa. Wichtig sei, dass es dadurch nicht zu mehr Veröffentlichungspflichten und nicht zu mehr Bürokratie komme.

Dem schlossen sich Kira Grünberg (ÖVP), Petra Oberrauner (SPÖ), Sophie Marie Wotschke (NEOS) und Alma Zadić (Grüne) an. Sowohl Wotschke als auch Grünberg sprachen von besseren Möglichkeiten für Konsumentinnen und Konsumenten für qualifizierte Entscheidungen, Oberrauner unterstrich Schritte zur Entbürokratisierung durch die digitale Speicherung von Unternehmensdaten. Zadić kritisierte jedoch die aus ihrer Sicht zu kurze Begutachtungsfrist von drei Wochen.

Anders sah das Harald Stefan (FPÖ), der eine zusätzliche bürokratische Belastung und somit einen Mehraufwand für Unternehmen ortete. Zudem seien kritische Stimmen, wie die Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts, nicht berücksichtigt worden. (Fortsetzung Justizausschuss) fan/med

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