Verkehrsausschuss beschließt Vorhaben für mehr Rechtssicherheit bei Bundesstraßenprojekten und Ladeinfrastruktur
Mehrheit für Fristhemmung bei UVP-Verfahren und Ausbau der E-Ladeinfrastruktur bis 2023
Der Verkehrsausschuss hat sich heute mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS für eine Novelle zum Bundesstraßengesetz (BStG) ausgesprochen, mit der rechtliche Probleme bei langwierigen Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren (UVP-Verfahren) für Bundesstraßenprojekte vermieden werden sollen. Künftig soll die gesetzliche Fünf-Jahres-Frist für die Rechtswirkung einer Planungsgebietsverordnung während eines laufenden UVP-Genehmigungsverfahrens gehemmt werden. Im Zuge eines gesamtändernden Abänderungsantrags der Koalitionsparteien wurde die Regierungsvorlage zudem um Bestimmungen zum flächendeckenden Ausbau der Lade-Infrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie zu bestehenden Konkurrenzklauseln („Schutzzonen“) bei Rastanlagen und Tankstellen erweitert.
Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der Freiheitlichen, in denen sie einerseits eine vollständige Konzentration der UVP-Verfahren für Bundesstraßen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken beim Bund fordern und andererseits schärfere Maßnahmen gegen Drogen am Steuer.
Zudem wurden mehrere Oppositionsinitiativen von den Koalitionsfraktionen vertagt: So regt etwa die FPÖ an, die Bezahlung einer Ersatzmaut automatisch mit dem Erwerb einer digitalen Jahresvignette zu verbinden. Die Grünen drängen auf Gespräche mit den Bundesländern und den ÖBB zum Erhalt und zur Attraktivierung von Regionalbahnen. Darüber hinaus sprechen sie sich für eine dauerhafte finanzielle Absicherung des Klima- und Energiefonds aus sowie für ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen die Transitbelastung in Tirol.
FRISTHEMMUNG DURCH UVP-VERFAHREN UND AUSBAU VON LADEINFRASTRUKTUR FÜR E-FAHRZEUGE
Mit der Novelle zum Bundesstraßengesetz (BStG) will die Bundesregierung rechtlichen Problemen begegnen, die sich aus langwierigen UVP-Genehmigungsverfahren bei der Planung von Bundesstraßen ergeben können (497 d.B.). Derzeit treten die Rechtswirkungen von gemäß BStG erlassenen Planungsgebietsverordnungen nach fünf Jahren außer Kraft, ohne dass eine Verlängerung möglich ist. Dauert ein UVP-Verfahren länger, könnte die Verordnung ihre Rechtswirkung vor Abschluss des Genehmigungsverfahrens verlieren.
Künftig soll daher ein anhängiges UVP-Genehmigungsverfahren die Fünf-Jahres-Frist hemmen, um die Rechts- und Planungssicherheit bis zum Abschluss des UVP-Verfahrens zu gewährleisten, wie aus den Erläuterungen hervorgeht. Andernfalls könnten nach Außerkrafttreten einer Planungsgebietsverordnung auf betroffenen Grundstücken Bauvorhaben verwirklicht werden, die einem später genehmigten Bundesstraßenprojekt entgegenstehen würden und gegebenenfalls kostenintensive Rückbauten erforderlich machten.
In der Novelle ist auch vorgesehen, dass Planungsgebietsverordnungen, die bereits „totes Recht“ seien, im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) noch als geltend ausgewiesen werden sollen. Daher solle künftig festgelegt werden, dass mit der Bestimmung des Straßenverlaufs die Verordnungen außer Kraft treten und dass die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur das auch im Bundesgesetzblatt kundzumachen habe.
Im Zuge eines gesamtändernden Abänderungsantrags der Koalitionsfraktionen wurde die Novelle um Bestimmungen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erweitert. Demnach soll bis Ende 2030 auf Bundesstraßen im Durchschnitt alle 25 Kilometer Lade-Infrastruktur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge errichtet werden sowie im Durchschnitt alle 40 Kilometer für schwere Nutzfahrzeuge. Vorgesehen ist außerdem, dass bei neu errichteten Ladepunkten nach Möglichkeit Sanitäranlagen, Getränke- und Snackautomaten sowie Aufenthaltsbereiche geschaffen werden.
Dazu sollen bestehende Konkurrenzklauseln („Schutzzonen“) bei Rastanlagen und Tankstellen neu geregelt werden. Soweit dies für die Erreichung der Ausbauziele erforderlich ist, sollen Eingriffe in solche Vertragsrechte zulässig sein, wenn sie die Errichtung von Lade-Infrastruktur verhindern. Für die Betreiber sind unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatzansprüche vorgesehen.
In der Minderheit blieb ein Entschließungsantrag der FPÖ-Abgeordneten Christian Hafenecker und Gerhard Deimek, laut dem UVP-Verfahren für Bundesstraßen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken vollständig beim Bund konzentriert werden sollten (889/A(E)). Nach Ansicht der Freiheitlichen führen die derzeit zwischen Bund und Ländern aufgeteilten Genehmigungsverfahren zu unnötiger Komplexität, Rechtsunsicherheit und Verzögerungen. Sie sprechen sich daher für ein „One-Stop-Shop-Modell“ aus.
HANKE: NOVELLE SCHAFFT RECHTS- UND PLANUNGSSICHERHEIT
Ohne Fristhemmung könnten Planungsgebietsverordnungen außer Kraft treten, obwohl sich am Straßenprojekt nichts geändert habe, begründete Verkehrsminister Peter Hanke die Novelle, die laut ihm mehr Rechts- und Planungssicherheit schaffe. Zudem würden die Voraussetzungen für einen bedarfsgerechten Ausbau der Lade-Infrastruktur geschaffen. Dieser leiste einen wichtigen Beitrag zur Mobilitätswende und setze Vorgaben der Europäischen Union um.
Österreich gehe mit dem Ziel, bis 2030 durchschnittlich alle 25 Kilometer Lade-Infrastruktur für Pkw bereitzustellen, über die unionsrechtlichen Mindestvorgaben hinaus, ergänzte Roland Baumann (SPÖ). Die neuen Regelungen zu Schutzzonen seien notwendig, um diese Ausbauziele erreichen zu können.
Diese bezeichnete ÖVP-Abgeordneter Harald Servus als „ambitioniert“. Der Eingriff in bestehende Vertragsverhältnisse bei den Schutzzonen könne Fragen aufwerfen, sei aber „alternativlos“. Zudem gehe er davon aus, dass ohnehin viele Betreiber selbst Lade-Infrastruktur errichten würden. Zudem solle der Ausbau vorrangig auf bereits bestehenden Flächen erfolgen, um zusätzlichen Bodenverbrauch zu vermeiden, so Servus.
FPÖ-Abgeordnete Irene Eisenhut bezeichnete die Fristhemmung bei UVP-Verfahren grundsätzlich als sinnvoll. Kritisch äußerte sie sich jedoch über die vorgesehenen Eingriffe in bestehende Schutzzonen. Eisenhut befürchtet langwierige Gerichtsverfahren, da es nur in besonders schwerwiegenden Fällen einen Anspruch auf Entschädigung laut Gesetzestext gebe.
Grünen-Abgeordnete Elisabeth Götze kritisierte die vorgesehene Fristhemmung. Die Grundproblematik liege nicht in den gesetzlichen Fristen, sondern in der Länge der Verfahren. Allein die Vollständigkeitsprüfung dauere im Durchschnitt 21 Monate. Anstatt die Fünf-Jahres-Frist während des gesamten UVP-Verfahrens zu hemmen, müssten die Verfahren beschleunigt werden. Die vorgesehene Regelung verlängere die Beschränkungen für betroffene Grundeigentümerinnen und -eigentümer auf unbestimmte Zeit und sei aus rechtsstaatlicher Sicht problematisch, erklärte Götze. Sie stellte einen Vertagungsantrag, fand aber keine Mehrheit.
Zur Forderung der FPÖ nach einer Konzentration der UVP-Verfahren zur Gänze beim Bund erklärte Gerhard Deimek (FPÖ), ein One-Stop-Shop-Modell würde wichtige Infrastrukturprojekte beschleunigen. Harald Servus (ÖVP) entgegnete, die Idee sei grundsätzlich nachvollziehbar, der Antrag falle jedoch in die Zuständigkeit des Umweltressorts. Zudem befinde sich ein entsprechender Entwurf bereits in politischer Beratung. Eine Expertin des Verkehrsministeriums bestätigte dies.
FPÖ FORDERT AUTOMATISCHE DIGITALE VIGNETTE NACH ERSATZMAUT
FPÖ-Abgeordneter Harald Thau will die Bezahlung einer Ersatzmaut mit dem automatischen Erwerb einer digitalen Jahresvignette verknüpfen. Dadurch sollen Mehrfachforderungen vermieden werden, wenn zwischen einem Mautverstoß und der Zustellung der Ersatzmautforderung weitere Verstöße festgestellt werden, wie in einem Entschließungsantrag ausgeführt wird (687/A(E)).
Verkehrsminister Hanke betonte, die Vignettenpflicht sei ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung des Autobahnnetzes und nachvollziehbar ausgestaltet. Wer die Mautpflicht missachte, müsse mit Konsequenzen rechnen. Zudem begrenze die ASFINAG seit Jahresbeginn die Zahl der Ersatzmautforderungen auf zwei innerhalb von 30 Tagen. Den FPÖ-Vorschlag bewertete er kritisch, da dadurch auch Personen automatisch eine Jahresvignette erwerben würden, die diese gar nicht benötigten. Thau hielt entgegen, dass die von der ASFINAG eingeführte Begrenzung zwar ein Schritt in die richtige Richtung sei, aber die aus seiner Sicht überhöhte Belastungen nicht vollständig verhindere.
FPÖ DRÄNGT AUF SCHÄRFERE MASSNAHMEN GEGEN DROGENLENKER
Mit einem weiteren Entschließungsantrag fordert Christian Hafenecker (FPÖ) die Umsetzung eines bereits 2019 ausgearbeiteten Ministerialentwurfs zur Änderung der Straßenverkehrsordnung und des Führerscheingesetzes (228/A(E)). Dabei solle insbesondere eine vom Nationalrat am 3. Juli 2019 mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS gefasste Entschließung berücksichtigt werden, die ein adäquates Verfahren zur Feststellung der Fahruntauglichkeit unter dem Einfluss verbotener Substanzen einfordert. Ziel sei ein effektiveres Vorgehen gegen Personen, die unter dem Einfluss verbotener Suchtmittel ein Fahrzeug lenken.
Hanke bezeichnete das Vorgehen gegen Drogen am Steuer als wichtiges Anliegen, das auch im Regierungsprogramm verankert sei. Anders als beim Alkohol lasse der bloße Nachweis einer verbotenen Substanz keine Rückschlüsse auf eine aktuelle Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit zu, da bestimmte Stoffe noch Wochen später nachweisbar seien. Verlässliche Messverfahren wie im Alkoholbereich stünden derzeit nicht zur Verfügung. Die bestehenden Abläufe würden daher laufend evaluiert. Elisabeth Heiß (FPÖ) sah hingegen akuten Handlungsbedarf und verwies auf steigende Zahlen bei Fahrten unter Drogeneinfluss, fehlendes Personal, unzureichende Ausbildungsmöglichkeiten für die Polizei und einen Mangel an Ärztinnen und Ärzten für die erforderlichen Untersuchungen.
GRÜNE VERLANGEN ABSICHERUNG DES KLIMA- UND ENERGIEFONDS
Vertagt wurde außerdem ein Antrag der Grünen-Abgeordneten Leonore Gewessler und Elisabeth Götze, in dem eine dauerhafte finanzielle Absicherung des Klima- und Energiefonds (KLIEN) gefordert wird (868/A(E)). Die Bundesregierung solle insbesondere im Doppelbudget 2027/2028 ausreichende Mittel vorsehen, damit die Programme des Fonds fortgeführt werden können.
Im Ausschuss bezeichnete Götze den KLIEN als eines der wichtigsten Förderinstrumente Österreichs und warnte vor erheblichen Kürzungen. Dominik Oberhofer (NEOS) entgegnete, dass der Fonds weiterhin gut dotiert sei. Eine Förder-Taskforce habe Reformbedarf festgestellt, weshalb Förderprogramme neu ausgerichtet würden. Insbesondere nach Neuregelungen bei Förderungen rund um das Klimaticket könnten künftig mehr unterschiedliche Projekte unterstützt werden, so Oberhofer. Verkehrsminister Peter Hanke hielt fest, dass die vom Antrag angesprochenen Programme in die Zuständigkeit des Umweltausschusses fielen.
GRÜNE FORDERN MASSNAHMEN GEGEN TRANSITBELASTUNG IN TIROL
Barbara Neßler und Elisabeth Götze (beide Grüne) sprechen sich per Entschließungsantrag für ein Maßnahmenpaket gegen die Transitbelastung in Tirol aus (921/A(E)). Sie fordern von der Bundesregierung unter anderem einen Entwurf für ein Immissionsschutzgesetz-Lärm, eine Verschärfung des Immissionsschutzgesetzes-Luft, eine höhere Lkw-Maut auf dem Brenner-Korridor sowie verstärkte Kontrollen der Lkw-Tempolimits und Maßnahmen zur Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene.
Verkehrsminister Peter Hanke bekannte sich „uneingeschränkt zu Maßnahmen zum Schutz der Tiroler Bevölkerung vor den Folgen des Transitverkehrs. Die bestehenden Maßnahmen würden auch vor dem Europäischen Gerichtshof verteidigt. Zudem verwies er auf den Brenner-Basistunnel, der zu einer „spürbaren Entlastung“ beitragen werde. Das geforderte Immissionsschutzgesetz-Lärm falle allerdings in die Zuständigkeit des Umweltministeriums. Österreich schöpfe den europäischen Spielraum bei der Lkw-Maut bereits weitgehend aus, so Hanke. Höhere Mautsätze am Brenner erforderten ein Einvernehmen mit Italien.
Barbara Neßler (Grüne) betonte ebenso wie Margreth Falkner (ÖVP) die Belastung der Tiroler Bevölkerung. Falkner verwies hinsichtlich der Mautsätze auf die EU-Ebene. Dominik Oberhofer (NEOS) sprach den Rechtsstreit mit Italien im Zusammenhang mit den Tiroler Transitmaßnahmen an. Christopher Ranzmaier (FPÖ) unterstrich, dass allen Beteiligten die Probleme bekannt seien und rechtzeitig Lösungen erarbeitet werden müssten, wenn der Rechtsstreit beigelegt sei.
GRÜNE SETZEN SICH FÜR ERHALT DER REGIONALBAHNEN EIN
Ein wiederaufgenommener Entschließungsantrag der Grünen zielt auf den Erhalt und die Attraktivierung von Regionalbahnstrecken ab (340/A(E)). Die Bundesregierung solle laut Antragsteller Lukas Hammer (Grüne) Gespräche mit den betroffenen Bundesländern und der ÖBB aufnehmen, um geplante Verschiebungen von Attraktivierungs- und Elektrifizierungsprojekten zu verhindern. Der Antrag wurde von den Koalitionsparteien unter Verweis auf bereits laufende Gespräche mit den Bundesländern erneut vertagt. (Schluss Verkehrsausschuss) wit
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