Aufatmen für Luftfahrt-Beschäftigte: Nationalrat beschließt Änderungen bei Zuverlässigkeitsüberprüfung
Gewerkschaft vida begrüßt Beschwerdemöglichkeit für Beschäftigte bei Entzug des Flughafenausweises
Der Nationalrat hat heute eine wichtige Verbesserung für Beschäftigte in der Luftfahrt beschlossen: Künftig erhalten Betroffene bei einem Entzug des Flughafenausweises einen Bescheid und können gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen. „Mit dieser Änderung wird eine Gesetzeslücke geschlossen und die Regierung stellt die Rechtsstaatlichkeit auch bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung sicher. Denn wenn Behörden Entscheidungen treffen, die für die berufliche Existenz von Menschen von entscheidender Bedeutung sind, muss es die Möglichkeit geben, diese überprüfen zu lassen. Beschäftigten am Flughafen oder bei Airlines war dieses Recht in Österreich bisher verwehrt – obwohl es in vielen anderen Ländern längst selbstverständlich ist“, sagt Daniel Liebhart, Fachbereichsvorsitzender Luft- und Schifffahrt bei der Gewerkschaft vida.
Pro Jahr werden rund 35.000 Personen streng auf ihre Zuverlässigkeit überprüft, bevor sie einen Flughafenausweis erhalten. „Man darf nicht vergessen, dass Kolleg:innen ohne Flughafenausweis ihren Beruf nicht mehr ausüben können und ein Entzug den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten kann. Die Möglichkeit, gegen eine negative Entscheidung vorzugehen und diese überprüfen zu lassen, kann im Ernstfall die berufliche Existenz der Betroffenen sichern“, so Liebhart.
„Mit der heute beschlossenen Änderung des Luftfahrtgesetzes wurde zudem ein zentrales Versprechen aus dem Regierungsprogramm eingelöst, nämlich eine vernünftige Ausgestaltung der Zuverlässigkeitsüberprüfung. Dass diese Verbesserung nun Realität wird, ist auch das Ergebnis des beharrlichen Einsatzes der Gewerkschaft vida in den vergangenen zehn Jahren. Mein Dank gilt allen, die an dieser Verbesserung konstruktiv mitgewirkt haben“, so Liebhart abschließend.
Gewerkschaft vida/Öffentlichkeitsarbeit
Julia Guthan
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